Neues SchülerTicket für Grundschüler: Keine Freifahrtberechtigung
Seit einigen Tagen richten Eltern immer wieder Anfragen an die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (SVB), inwieweit ihr Kind einen Anspruch auf Freifahrtberechtigung und Schülerfahrkostenerstattung hat, wenn es als Grundschüler das vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angekündigte Grundschul-SchülerTicket in Anspruch nimmt.
"Für die Stadt Bergisch Gladbach besteht dieses SchülerTicket noch nicht", erläutert SVB-Geschäftsführer Stephan Schmickler in Abstimmung mit der städtischen Schulverwaltung. "Wir sehen hierfür auch keine Notwendigkeit, da in den allermeisten Fällen eine Grundschule innerhalb der zumutbaren Entfernungsgrenze liegt." Eine Freifahrtberechtigung besteht nämlich gemäß der landesweit geltenden Schülerfahrkostenverordnung nur dann, wenn die nächst erreichbare Grundschule mindestens 2 km von der Wohnung des Grundschulkindes entfernt liegt. In allen Fällen, in denen diese Entfernung überschritten wird, verfügen die Kinder über eine Schülerjahreskarte der städtischen Schulverwaltung.
Die SVB ist nur für die Schülerfahrkostenerstattung der SchülerTickets in Bergisch Gladbach zuständig, an dem alle Haupt- und Realschulen, Gymnasien und die IGP teilnehmen. Für die Primarstufe ist die städtische Schulverwaltung zuständig, die auch hierzu Auskunft erteilen kann.