Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn
Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Auszug aus der Wohnung in den Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitz muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitz vorgenommen werden.
Abmeldung durch einen DrittenDie Abmeldung kann per Vollmacht durch einen Dritten erfolgen. Neben der Vollmacht sind die Personalausweise des Abzumeldenden und des Vertreters und das vom Meldepflichtigen ausgefüllte Abmeldeformular vorzulegen.
Abmeldung einer FamilieEine Familie kann durch ein Familienmitglied abgemeldet werden.
• Keine Gebühr
Letzte Aktualisierung: 27.08.2020
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