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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Bergisch Gladbach bestehen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach, z.B. rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder ein amtliches Identitätsdokument
  • Stelle, für die die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird,
  • eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird

Kosten

Die Gebühr beträgt 5,00 €, soweit die Ausstellung nicht zwecks Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt.