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Wahlhelfer/in

Werden Sie Wahlhelfer/in. Sie werden weitergeleitet auf die Seiten des Wahlbüros.

Wahlhelfer

Was ist ein Wahlvorstand? Das Wahlbüro benötigt für den Wahltag über 900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Stadtgebiet wird in 74 Urnenwahlbezirke und 59 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einem Team von b

Frauen helfen Frauen Porträt

Frauen helfen Frauen e.V. Die Mädchenberatungsstelle für den Rheinisch-Bergischen Kreis bietet Beratung für Mädchen und junge Frauen ab 12 bis 27 Jahren sowie deren Vertrauenspersonen und Multiplikatoren an. Du kannst zu uns kommen, wenn Du Fragen oder Probleme hast, mi

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung

Familienplanung

Gemeinsam als Familie „Gemeinsam als Familie“ ist ein Kooperationsprojekt der drei Familienbildungsstätten mit der Stadt Bergisch Gladbach. Jede Familienbildungsstätte bietet zwei kostenlose Angebote für Familien, die von der Stadt finanziert werden. Dies gilt für folgende Träger

Aktionswoche gegen Gewalt an Frauen 2023

Aktionstage gegen Gewalt an Frauen 2023 Zum dritten Mal lädt die Gleichstellungsstelle der Stadt Bergisch Gladbach vom 20. bis 29. November 2023 zu Aktionstagen „Gegen Gewalt an Frauen“ ein. „Frauenrechte sind Menschenrechte und nicht zu verhandeln – nirgendwo in Deutsch

Aktionswoche Gewalt gegen Frauen

Aktionswoche Gegen Gewalt an Frauen vom 22. bis 27. November 2021 Gleichstellungsbeauftragte Judith Klaßen - Grußwort zur Aktionswoche Liebe Teilnehmende, die Stadt Bergisch Gladbach führt vom 22 bis zum 27. November 2021 zum ersten Mal eine Aktionswoche gegen

Das Seniorenbüro

Fachstelle Älterwerden Bergisch Gladbach bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern viele Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen. Jeder Mensch hat Fragen. Gespräche helfen, eine Antwort zu finden. Ziehen Sie Spezialisten zu Rate. Bedienen Sie sich der Fachkräfte, die es sich zur Aufgabe gemacht ha

Starkregen Schutzmöglichkeiten

Die Stadt kann nicht dafür Sorge tragen Sie vor jedem Starkregen zu schützen. Daher liegt es auch in Ihrer Verantwortung Maßnahmen am Gebäude bzw. Grundstück umzusetzen. Diese Vorsorgepflicht jedes Einzelnen ist sogar im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Absatz 2 verankert. Einen 100%igen Schutz v

Starkregen verhaltensregeln

Das Wichtigste in Kürze 1. Im Falle einer Überflutung: Betreten Sie keine Keller oder Tiefgaragen! Es besteht die Gefahr des Ertrinkens, wenn beispielsweise ein Kellerfenster bricht und den Keller flutet. Türen lassen sich nicht gegen die Fließrichtung öffnen, sodas

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