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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Ladeinfrastruktur

Öffentliche Elektroladeinfrastruktur Die folgende Kartendarstellung zeigt den im Rahmen des Ladeinfrastrukturkonzeptes 2023 sowie in der Nachberechnung 2025 berechneten Bedarf an öffentlichen Ladepunkten sowie die von der Stadt hierfür bereits vergebenen Ladepunkte und deren Umse

Sperung Brücken Zaubersee

Sperrung der Brücken am Zaubersee Aktualisierung: Im November 2024 mussten die zwei Brücken über den Zaubersee aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Die Abteilung StadtGrün informierte darüber und stellte in Aussicht, dass mit einer Sanierung „frühestens im 3. Quarta

Ausbau S11

Ausbau S-Bahnlinie 11 Projektübersicht Ausbau S11: Stand Juni 2022 Quelle: Deutsche Bahn Der Eisenbahnknoten Köln ist einer der meist befahrenen Abschnitte im Streckennetz der Deutschen Bahn. Prognosen für das Jahr 2030 gehen davon aus, dass sich die Anzahl

Solarstrom

Solarstrom Die auf die Erdoberfläche auftreffende solare Strahlungsleistung beträgt weltweit pro Tag ungefähr 165 W m². Diese Leistung schwankt erheblich und hängt vom Breitengrad, Höhenlage und Witterung. Jedoch ist diese gesamte Energiemenge, die auf die Erdoberfläche auftrifft mehr als

Zeuge, Stefan

Steckbrief Stefan Zeuge Abwassertechnische Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren; Abwassertechnische Stellungnahmen Zustimmungen zur Grundstücksentwässerung Tel.: 02202 14 1755 Fax: 02202 14 70 1755 E-Mail: s.zeuge@stadt-gl.de Büro: Rathaus Bensberg, Zimmer

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