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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Bauaufsicht

Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht geben Ihnen Auskünfte zum Planungsrecht, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen. F ür die Errichtung, den Umbau, den Abbruch

Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung Wir sind Dienstleister und Partner der Wirtschaft Unterstützung für ansässige Unternehmer Die intensive Betreuung und individuelle Beratung der Unternehmen am Standort Bergisch Gladbach im Rahmen der Bestandspflege gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Wirtschaf

Sperung Brücken Zaubersee

Sperrung der Brücken am Zaubersee Aktualisierung: Im November 2024 mussten die zwei Brücken über den Zaubersee aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Die Abteilung StadtGrün informierte darüber und stellte in Aussicht, dass mit einer Sanierung „frühestens im 3. Quarta

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich der Bauaufsicht nach Art. 13 und Art. 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO - Stand 10.10.2023 Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutz

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