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FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
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Name, Vorname der s Antragssteller s in Anschrift An die Untere Denkmalbehérde Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSchG NRW Baudenkmal: ..................................................... Denkmallisten-Nr.: ................ Art der geplanten Ma
1 Jugendamtselternbeirat Informationsblatt Elternmitbestimmung und Elternbeirat Die Elternmitbestimmung fördert die Zusammenarbeit von Eltern, Personal, Leitung und Träger. Dies soll durch eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit passieren. Die Gremien zur Umsetzung der
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Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Städtebauliche Entwicklung Südliche Innenstadt Bekanntmachung des Beschlusses über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 folgende Beschlüsse gefasst: I. In dem Bereich der s
Auch wenn sich auf Seen, Teichen oder Rückhaltebecken eine geschlossene Eisdecke bildet, ist diese in der Regel nicht tragfähig. Durch wechselnde Temperaturen, Strömungen, Zuflüsse oder Pflanzen unter der Wasseroberfläche kann das Eis unterschiedlich dick sein und unvermittelt brechen. Besonders Kin
Bei der letzten Kommunalwahl 2020 lag die Wahlbeteiligung bei 54,25 Prozent. Von den damals 89.198 Wahlberechtigten machten 48.821 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch, darunter 25.158 Briefwählerinnen und Briefwähler. Die Briefwahlquote lag somit bei 27,95 Prozent. Für die Kommunalw
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Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 d
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Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH weist nochmals darauf hin, dass Erstattungsanträge für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 4 Absatz 2 der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW unverzüglich zu Beginn des Schuljahres zu stellen sind.Des Weiteren bittet die St
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