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Wichtiger Hinweis zu Erstattungsanträgen für Freifahrtberechtigte

Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH weist nochmals darauf hin, dass Erstattungsanträge für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 4 Absatz 2 der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW unverzüglich zu Beginn des Schuljahres zu stellen sind.

Des Weiteren bittet die Stadtverkehrsgesellschaft darum, aufgrund des hohen Antragsaufkommens grundsätzlich nur vollständige Anträge einzureichen (siehe hier). Alle Antragsunterlagen und -daten müssen bis zum Fristende vorliegen, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Per E-Mail gestellte Anträge sind bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse schuelerticket@7c1645000a924ebda12c8461858b1f95svb-gl.de zu richten, nicht an die persönlichen E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.