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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW 2018)

Vor Einreichung eines Bauantrags können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Bürgerservice Bauen

Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Straßenschäden/Verkehrsschilder

Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Abwasser

Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach

Sportlärm

sich bitte an: Betreiber der Anlage Sportamt Bauamt Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen ...