Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Beiträge und Gebühren

Gebührenmaßstab für die Nutzung der Regenwasserkanalisation

Seit dem 01. Januar 2004 ist für die Regenwassergebühr nicht mehr die verbrauchte Frischwassermenge sondern die abflusswirksame Fläche maßgeblich.
Dies führt, wie von der Rechtsprechung gefordert, zu einer verursachergerechteren Verteilung der Kosten der Regenwasserbeseitigung auf die öffentliche Straßenfläche einerseits und die einzelnen privaten Grundstücke andererseits.

Das setzt allerdings voraus, dass die Flächenangaben möglichst genau den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Bereits seit 2004 wurden viele Grundstücke vor Ort überprüft und bisherige Schätzungen durch genaue Flächenermittlungen ersetzt.
Das Ergebnis der vor Ort durchgeführten Kontrollen ergab, dass häufig keine oder nur unzutreffende Angaben zu den im Eigentum bzw. Teileigentum befindlichen "Nebenflächen" wie Garagenvorplätzen, Garagen, Stellplätzen, Privatwegen u.ä. gemacht wurden.
Ebenfalls fanden vermehrt auch die abflusswirksamen und daher gebührenrelevanten Dachüberstände bei den Flächenangaben keine Berücksichtigung.

Wenn befestigte Flächen auf einem Grundstück entfernt und z.B. durch Schotter oder Grünflächen ersetzt werden und das Regenwasser damit ungehindert und vollständig in den Untergrund gelangen kann oder einer gegebenenfalls erlaubnispflichtigen Versickerungsanlage zugeführt wird, verringert sich die an den Kanal angeschlossene Fläche und damit die Gebührenbelastung entsprechend.
Bauliche Änderungen der angeschlossenen Flächen sind dem Abwasserwerk unaufgefordert mitzuteilen. Dies kann formlos oder unter Verwendung des Formulars "Erhebungsbogen" erfolgen. In den Fällen, wo dieses bislang noch nicht geschehen sein sollte, ist dies nachzuholen.

Im Rahmen des Selbstveranlagungsverfahrens kann auf die Mitwirkung aller Betroffener nicht verzichtet werden, da sie dazu beiträgt, Verwaltungskosten zu mindern und Gebühren stabil zu halten.

Das Abwasserwerk wird im Sinne einer gerechten Kostenverteilung und damit im Interesse aller Anschlussnehmer auch in den nächsten Jahren verstärkt Plausibilitätsprüfungen vor Ort durchführen und - falls erforderlich - Flächenkorrekturen vornehmen.