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Übernehmen

Beiträge und Gebühren

Abwasserabgabe

(gem. § 7 der Satzung über die Abwälzung und Erhebung der Abwasserabgabe)

Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer von den Ländern erhoben wird.
Mit der Abwasserabgabe soll der Einleiter (Schmutz- und Niederschlagswasser) grundsätzlich einen Beitrag zur Begleichung der von ihm verursachten Umwelt- und Ressourcenkosten leisten. Ziel ist es, die Schädlichkeit des Abwassers durch z.B. optimierte Abwasserbehandlung zu vermindern und somit die Gewässergüte zu verbessern.
Die vom Land NRW erhobene Abgabe wird auf den Gebührenzahler umgelegt und getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser und Kleineinleiter erhoben.

folgende Abwasserabgaben werden erhoben

2025

2026

für Schmutzwasser je m³

0,07 €

0,07 €

für Regenwasser je m²

0,04 €

0,04 €

Umlage für Abwassereinleiter (Kleineinleiter)
je Person und Jahr

17,90 €

17,90 €

Hinweis:
Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die aufgeführten Sätze auf die derzeit gültigen Satzungen beziehen. Infolge einer möglichen Satzungsänderung sind immer die zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltenden Beiträge und Gebühren maßgebend.