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Abwasserwerk

Abwasser von A - Z

Allgemeine Begriffe der Abwasserbeseitigung

Abwasser

ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Anschlussbeitrag

Der Anschlussbeitrag

1. dient dem Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage

2. ist die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichenVorteil für ein Grundstück

3. ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück

Abwassergebühren

Abwassergebühren werden getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben.

Fremdwasser

Fremdwasser ist kein Abwasser. Im Sinne dieser Satzung (Entwässerungsatzung der Grundstücke 66.1, 10) ist Fremdwasser sämtliches bestimmungswidrig in die Entwässerungsanlage gelangendes Wasser. Hierzu zählt u.a. Grund-, Schichten-, Bohr-, Tag-, Oberflächen- und Drainagewasser sowie über defekte Abwasseranlagen oder über Fehlanschlüsse in die öffentliche Abwasseranlage gelangendes Wasser.

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten beinhalten die gesamten Kosten für die Planung und den Bau einer abwassertechnischen Anlage

Bauwerke der kommunalen Entwässerung

Druckleitung

Eine Leitung zum Transport von Abwasser unter Druck, meist wenn dieses von einem tiefen Punkt zu einem höheren Punkt transportiert werden muss.
Dabei wird das Abwasser in einen Sammelschacht eingeleitet und von dort mit darin eingebauten Pumpen in ein Druckleitungsnetz eingebracht oder z.B. direkt von einem Grundstück mittels Hebeanlage in den höher angeordneten Sammelkanal gefördert.
Systeme dieser Art werden oft in zersiedelten Gebieten und in Gebieten mit sehr flacher oder stark wechselnder Topographie/Höhenlage eingesetzt und vorwiegend für die Ableitung von Schmutzwasser verwendet.

Kanalisation

Eine Anlage zur Sammlung und Ableitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser mit Hilfe von unterirdischen Leitungssystemen.
Die Kanalleitungen sind mit Schachtbauwerken zur Belüftung und Unterhaltung versehen. Zur Kanalisation gehören ebenfalls Bauwerke zur Reinigung bzw. Rückhaltung der zu transportierenden Abwässer (z. B. Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken). Auch Bachläufe in ausgebauter Form zählen zur Kanalisation.
Die abzuleitenden Wässer werden meist zunächst in kleineren Kanälen von den Privatgrundstücken zu den größeren öffentlichen Straßenkanälen transportiert. Von dort gelangen die Abwässer in den Hauptsammelkanal und zur Reinigung in die Kläranlage.
Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden entweder getrennt (Trennkanalisation) oder gemeinsam (Mischkanalisation) abgeleitet.

Kläranlage

Eine Anlage zur Reinigung von Haushalts- und Industrieabwässern.
Es wird zwischen großen zentralen kommunalen Kläranlagen und dezentralen Gruppen- oder Kleinkläranlagen unterschieden.

In der Kläranlage erfolgt die Reinigung des Abwassers in drei Stufen:

1. Mechanische Reinigung durch Rückhaltung der im Abwasser ungelösten Stoffe mit Hilfe von Rechen, Sandfang und Absetzbecken.

2. Biologische Reinigung durch Abbau von organische Stoffen, z. B. aus Lebensmittelresten und Fäkalien mit Hilfe von Mikroorganismen im Belebungs- oder im Schlammfaulungsverfahren.

3. Weitergehende Reinigung durch zusätzliche besondere Verfahren mit dem Einsatz von Chemikalien werden weitere Stoffe wie Phosphate und Schwermetalle aus dem Wasser entfernt.
Die festen Rückstände werden teilweise landwirtschaftlich verwertet, auf Deponien abgelagert oder verbrannt.

Mischwasserkanalisation

Ein Ableitungssystem bei dem alle Abwässer (Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser) in einer gemeinsamen Kanalleitung gemischt abgeführt werden.
Vorteil einer Mischwasserkanalisation ist, dass im zu entwässernden Gebiet nur ein Kanalsystem vorhanden ist.
Nachteil ist, dass Kanäle und Kläranlage viel größer (als bei der Trennkanalisation) ausgelegt werden müssen, um auch Niederschlagswasser ausreichend aufnehmen zu können. Um die Mischwasserkanalisation bei starken Regenereignissen zu entlasten, werden z.B. Regenüberlaufbecken oder Regenrückhaltebecken gebaut.

Pumpstation

Ein Bauwerk mit Förderpumpen zum Transport von Abwasser aus Trenn- oder Mischwassersystemen.
Es dient dazu, Abwasser aus einem niedriger gelegenen Kanalnetz in ein höher gelegenes zu pumpen oder über lange Transportwege den Druck darin aufrecht zu erhalten.
Zur Förderung werden i.d.R. Kreiselpumpen, Schneckenpumpen und pneumatische Hebean-lagen eingesetzt. Ein Pumpwerk besteht aus dem Bauwerk selbst (Gebäude oder Schacht), den Pumpenanlagen, Elektro-, Mess-, Steuer-, Regeltechnik (EMSR) und dazugehöriger Datenübertragungstechnik.

Regenklärbecken (RKB)

Ein Absetzbecken zur Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser im System der Trennkanalisation.
Im Bauwerk werden dabei absetzbare Stoffe zurückgehalten, um dadurch die in das Gewässer übertragene Schmutzfracht zu reduzieren.
Regenklärbecken sind entweder ständig mit Wasser befüllt (Dauerstau) oder sie werden nach einem Regenereignis über die Kanalisation zur Kläranlage entleert.

Regenrückhaltebecken (RRB)

Ein Speicherbecken zur kurzfristigen Rückhaltung von eingeleitetem Regenwasser in die Misch- oder Trennkanalisation bei starken Regenereignissen.
Das zwischengespeicherte Abwasser wird verzögert wieder der Kanalisation zugeführt, meist nach Abklingen eines Regenereignisses.
Regenrückhaltebecken haben einen Notüberlauf zum Gewässer oder zur Kanalisation.
Es dient nur der Entlastung der Kanalisation, nicht der Abwasserbehandlung.

Regenüberlauf (RÜ)

Ein Bauwerk im System der Mischwasserkanalisation oder in der Kläranlage über das zur Entlastung überschüssiges Mischwasser in ein Gewässer abgeschlagen wird.
Da im Mischwassersystem Regen- und Schmutzwasser gemeinsam einem Kanal und damit dem Klärwerk zugeführt werden, kommt es bei starken Regenereignissen zur Überlastung und der Kläranlagenzufluss muss begrenzt werden.
Dabei wird nur der Anteil, welcher das Rückhaltevolumen der Stauräume übersteigt, als stark verdünntes Mischwasser aus dem Kanalnetz, ohne vorherige Behandlung in einem Becken, am Regenüberlauf in ein Gewässer eingeleitet.

Regenüberlaufbecken (RÜB)

Ein Speicher- und Absetzbecken im System der Mischwasserkanalisation, welches bei einem starken Regenereignis den aufgefangenen Beckeninhalt zeitversetzt zum Klärwerk weiterleiten kann.
Ist die Beckenkapazität ausgelastet, erfolgt ein Überlauf in den Vorfluter.
Regenüberlaufbecken stellen eine Kombination von Regenüberlauf und Regenrückhaltebecken dar.
Die Regenabwässer werden grob geklärt dem Vorfluter zugeführt. Der Beckeninhalt mit den zurückgehaltenen, abgesetzten Stoffen wird der Kläranlage zugeführt.

Regenwasserkanalisation

Der Teil des Kanalnetzes, welcher bei der Trennkanalisation das Niederschlagswasser / Regenwasser ableitet.
Das Niederschlagswasser kann in der Regel wegen seiner geringen Schmutzfracht direkt oder indirekt, z.B. über Regenrückhaltebecken, in ein Gewässer eingeleitet werden.
Ist Niederschlagswasser behandlungsbedürftig, muss es vor Einleitung in das Gewässer, z.B. in einem Regenklärbecken, gereinigt werden.

Schmutzwasserkanalisation

Der Teil des Kanalnetzes, welcher bei der Trennkanalisation das Schmutzwasser ableitet.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt zur
Kläranlage / Abwasserbehandlungsanlage, wo es dem Reinigungsprozess zugeführt wird.

Sinkkasten

Ein Bauteil zur Straßenentwässerung, auch Straßenablauf genannt.
Es dient der Aufnahme von Oberflächenwasser auf befestigten Flächen und leitet dieses durch einen unterirdischen Abwasserkanal ab.
Meistens ist der Sinkkasten an die Regenwasserkanalisation angeschlossen.
Ein Straßenablauf besteht aus einem Aufsatz (gitterförmiges Oberteil mit Rahmen), unterhalb befindlichem Ablaufschacht mit Schmutzfangeimer und dem Rohranschluss zur Kanalisation.
Der Schmutzfangeimer muss regelmäßig gereinigt werden.

Trennkanalisation

Hierbei wird das Schmutzwasser getrennt vom Niederschlagswasser in zwei Kanälen abgeleitet.
Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage abgeleitet und das Niederschlagswasser kann meist direkt in ein Gewässer eingeleitet werden.
Der Vorteil einer Trennkanalisation ist, dass die Kläranlage bei Niederschlägen keine größere Abwasserfracht zu reinigen hat, die durch die Verdünnung des Schmutzwassers mit Regenwasser entsteht.

Grundstücksentwässerung

Abflusslose Grube

Behälter, die zur Aufnahme häuslicher Abwässer in Gebieten fehlender öffentlicher Kanalisation dienen. Als Alternative zum Neubau einer Kleinkläranlage eignen sie sich unter normalen Alltagsbedingungen eines gewöhnlichen Haushalts nur eingeschränkt, weil durch die häufig erforderlichen Entleerungen hohe Betriebskosten entstehen.

Abflusswirksame Fläche

Hierbei handelt es sich um die Flächen, von denen tatsächlich Niederschlagswasser
in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung geleitet wird. Eine Terrasse, von
der anfallendes Niederschlagswasser in den davor liegenden Garten zur Versicke-
rung geleitet wird, ist keine abflusswirksame Fläche. Diese Fläche geht nicht in die
Berechnung der Niederschlagswassergebühr mit ein.
Eine Auffahrt hingegen, von der das Niederschlagswasser in die Kanalisation der
davor liegenden Straße geleitet wird, ist eine abflusswirksame Fläche und geht in die
Berechnung ein.
Ebenso werden Dachflächen als abflusswirksame Flächen einbezogen, wenn anfal-
lendes Niederschlagswasser der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zuge-
führt wird.

Abscheider

Anlage, die der mechanischen Trennung von Stoffgemischen (z.B. Emulsionen, Suspensionen oder Aerosole) dient. Ziel ist es hierbei die vollständige Entfernung eines oder mehrerer Bestandteile des Stoffgemisches. Zu diesen Anlagen zählen u.a. Oel-, Fett- und Koaleszenzabscheider

Befestigte Fläche

Als befestigte Fläche gelten alle Flächen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet
sind, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht nur unerheblich
verändert wurde. Dies betrifft insbesondere die Flächen eines Grundstückes, deren
Oberflächen mit Asphalt, Beton, Platten, Pflastersteinen etc. versehen sind.

Dränage

Ein technischen System welches eingesetzt wird, um Vernässungen an Bauwerken entgegenzuwirken. Dazu wird das Wasser erfasst und zielgerichtet über ein durchlässiges Rohrleitungssystem abgeführt. Vernässungen können dabei unterschiedliche Ursachen haben z.B.: hoher Grundwasserspiegel, Fremdwasserzufluss, Stauwasser.

Entwässerungssatzung

Ein anderer Ausdruck ist "Abwassersatzung". Sie bezeichnet ein Regelwerk zwischen Stadt/Gemeinde und Anwohnern, welches sich mit Fragen der Benutzung der öffentlichen Kanalisation und Fragen zu Abwassergebühren befasst.

Fehleinleitung

Ist ein unerwünschter und unzulässiger Abfluss in einem Entwässerungssystem. Bei einer Fehleinleitung gelangt entweder Regenwasser in den Schmutzwasserkanal und belastet damit unnötig die Kläranlage oder Schmutzwasser fließt über den Regenwasserkanal ungeklärt in ein Gewässer. Auch die Einleitung von Dränagewasser zählt als Fehlanschluss. Festgestellte Fehleinleitungen sind umgehend zu beseitigen.

Fremdwasser

Nach DIN 4045 handelt es sich dabei z.B. um durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser sowie bei einem Schmutzwasserkanal durch z. B. Abdeckungen von Kanalschächten zufließendes Oberflächenwasser. Auch durch die Kanalisation abgeleitetes Bach- oder Drainagewasser wird zum Fremdwasser gezählt.

Grundstücksanschlussleitung

Sind die Leitungen zwischen der öffentlichen Kanalisation und der Grundstücksgrenze bzw. des ersten Einsteigeschachts auf dem Grundstück. Grundleitungen und Grundstücksanschlussleitung innerhalb des privaten Grundstücks sind vom Grundstückseigentümer instand zu halten.
Für die Grundstücksanschlussleitung innerhalb der öffentlichen Straße gibt es in Abhängigkeit von der jeweiligen Entwässerungssatzung einer Stadt bzw. Gemeinde unterschiedliche Regelungen: Entweder ist hierfür der Grundstückseigentümer zuständig oder die Stadt bzw. Gemeinde.

Grundstücksentwässerung

bezeichnet ein grundstücksbezogenes Abwasserkanalsystem, von dem Abwasser der öffentlichen Kanalisation zuführt. Jeder Eigentümer eines Gebäudes, ob eine Stadt (Schulen, Krankenhäuser etc.), ein gewerblicher Betrieb oder der private Hausbesitzer ist verantwortlich für das Betreiben und Instandhalten der Abwasseranlagen.

Hausanschlussleitung

´Das im und am Haus anfallende Abwasser wird über die Hausanschluss zum öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Hausanschluss besteht in der Regel aus der Grundleitung und der Grundstücksanschlussleitung

Hebeanlage

sind automatisch arbeitende Anlagen, die das Abwasser, das unter der sogenannten Rückstauebene anfällt, rückstausicher ableiten oder Abwässer auf ein höherliegendes Niveau pumpen. Wenn das Abwasser also nicht mit Gefälle abgeleitet werden kann, ist ebenfalls eine Hebeanlage erforderlich; ebenso, wenn Niederschlagswasser, das unter der Rückstauebene anfällt, nicht versickern kann.

Indirekteinleiter

Als Indirekteinleiter bezeichnet der Gesetzgeber einen Abwasserproduzenten, der seine Abwässer im Gegensatz zum Direkteinleiter - zumeist ungereinigt bzw. vorgereinigt - über die Kanalisation und somit i.d.R. über eine kommunale Kläranlage "indirekt" in die Gewässer einleitet. Neben zahlreichen Betrieben sind alle an die Kanalisation angeschlossenen Haushalte somit ebenfalls Indirekteinleiter. Systematische Verzeichnisse über Indirekteinleiter werden im Indirekteinleiter-Kataster zusammengefasst.

Kanalnebeluntersuchung

Mit einem Gebläse wird ein sogenannter Kanalnebel in das Schmutzwassernetz geblasen. Er ist identisch mit Disco-Nebel und absolut unschädlich. Der Nebel breitet sich im Schmutzwassernetz aus, tritt in die Hausanschlüsse ein und verteilt sich über alle Installationen, die an die Entwässerung angeschlossen sind. Das sind beispielsweise Toiletten, Spülen und Waschbecken. Ein Siphon oder auch das in der Toilette stehende Wasser verhindert, dass der eingeblasene Kanalnebel im Gebäude austritt. Tritt während der Prüfung allerdings Nebel aus einer Dachrinne aus, besteht der dringende Verdacht, dass das Regenwasser falsch abgeleitet wird. Dies hätte dann zur Folge, dass der Anschluss geändert werden muss.

Kleinkläranlage

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung von Abwasser welches bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Gastwirtschaften etc. anfällt und wenn eine Abwasserentsorgung durch Anschluss an große, kommunale Kläranlagen aus technischen, satzungsrechtlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist

Rückstau

Bei schweren Niederschlägen steigt der Wasserpegel über die so genannte Rückstauebene, womit i.d.R. die Höhe der Straßenoberkante gemeint ist, auf der das Wasser ungehindert abfließen kann. Dadurch werden tieferliegende Räume im Souterrain oder Keller schnell geflutet.

Rückstauebene

Die Rückstauebene (kurz RSTE oder RSE) markiert den höchstmöglichen Stand des Abwassers an einer bestimmten Stelle in einem Kanalsystem.
Rückstau kann bei starken Regenfällen und Hochwasser auftreten, besonders gefährdet sind daher Mischkanäle. Aber auch Leitungsverstopfung oder das Spülen von Leitungen kann zu Rückstaus führen, sodass diese auch in Trennsystemen auftreten können. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren besteht die Gefahr, dass das Abwasser vom Kanal durch Sanitärgegenstände unterhalb der Rückstauebene ins Gebäude eindringt und dadurch umfangreiche Schäden verursacht. Angeschlossene Sanitärgegenstände und alle anderen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch eine Hebeanlage, Rückstausicherung oder andere Verschlüsse gegen Rückstau geschützt werden.
Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals, wenn nichts anderes von den zuständigen Kanalwerken festgelegt ist.

Rückstausicherung

Durch eine Rückstausicherung werden Gebäude gegen einen Rückstau des Abwassers im Kanalsystem geschützt, an das sie angeschlossen sind.

Versiegelte Fläche

Wasserundurchlässige befestigte Oberflächen, insbesondere Asphalt, Beton, Pflas-
ter, Verbundsteine.

Zustands- und Funktionsprüfung

Überprüfung privater Entwässerungsanlagen mittels optischer Untersuchung (siehe auch TV Befahrung/Untersuchung) oder einer Druckprüfung mit Luft oder Wasser. (siehe dazu auch Dichtheitsprüfung)

Bau- und vertragsrechtliche Begriffe

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist dreiteiliges Klauselwerk:

Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.

Öffentliche Auftraggeber sind zur Anwendung der VOB verpflichtet.
Oberhalb des sog. Schwellenwertes (5.225.000 € - netto; Stand 2016) ergibt sich dies aus dem Wettbewerbsrecht, das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist. Unterhalb des Schwellenwertes resultiert die Pflicht aus dem Haushaltsrecht des Bundes, bzw. der Länder.

Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt oberhalb des sog. Schwellenwertes (209.000 € - netto; Stand 2016) die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Darunter fallen insbesondere Architekten- oder Ingenieurleistungen, aber beispielsweise auch Anwaltsleistungen. Sie ergänzt die Vergabeverordnung (VgV) und ist in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am 18.04.2016 entfällt die VOF. Ihre Regelungen gehen in der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf.

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ist zweiteiliges Klauselwerk:

Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen
Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

Öffentliche Auftraggeber sind zur Anwendung der VOL verpflichtet.
Oberhalb des sog. Schwellenwertes (209.000 € - netto; Stand 2016) ergibt sich dies aus dem Wettbewerbsrecht, das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist. Unterhalb des Schwellenwertes resultiert die Pflicht aus dem Haushaltsrecht des Bundes, bzw. der Länder.

Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am 18.04.2016 entfällt oberhalb des sog. Schwellenwertes die VOL. Ihre Regelungen gehen in der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf. Unterhalb des Schwellenwertes ist sie weiterhin anzuwenden (Haushaltsrecht).

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

gem. § 1 der HOAI regelt diese Verordnung die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.