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Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT - Auswirkungen auf städtische Services und Dienstleistungen in Bergisch Gladbach

Welche Ausfälle gibt es aktuell noch durch den Cyber-Angriff?

  • Bürgerbüro
    Die Meldesoftware steht dem Bürgerbüro Stadtmitte ab Dienstag, den 2. Januar 2024 wieder an sämtlichen Arbeitsplätzen zur Verfügung, so dass alle Anliegen wieder bearbeitet werden können. Auch die Verbindung zur Bundesdruckerei ist wiederhergestellt. Somit können beispielsweise wieder Personalausweise oder Reisepässe beantragt und ausgestellt werden.

    Es wird darum gebeten einen entsprechenden Termin im Online-Terminportal zu vereinbaren.

    Nach Möglichkeit werden täglich in der Zeit von 8 bis 8.30 Uhr auch noch kurzfristige Termine für dringende Angelegenheiten freigeschaltet.
    Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für eventuelle Wartezeiten und einen längeren Terminvorlauf, da viele Angelegenheiten nach dem zweimonatigen Ausfall des Fachprogramms nach- bzw. aufgearbeitet werden müssen.

    Die Außenstellen in Refrath und Bensberg sind ab dem 15. Januar wieder geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis für eventuelle Wartezeiten, da durch den Cyber-Angriff viele Angelegenheiten nachgearbeitet bzw. aufgearbeitet werden müssen.
    Bitte beachten Sie außerdem folgendes: Bei hohem Besucheraufkommen kann es sein, dass Bürgerinnen und Bürger auch vor offizieller Schließung nicht mehr bedient werden können.

    Link zu Seite des Bürgerbüros
  • Standesamt
    Ab Montag, den 15. Januar 2024, können wieder Termine für alle Anliegen des Standesamtes angeboten werden.
    - Aktuell werden die Geburtsbeurkundungen der neugeborenen Kinder sowie die zahlreichen Urkundenanforderungen der Monate November und Dezember 2023 bearbeitet. Das Standesamt weist darauf hin, dass es zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommt und bittet sowohl um Geduld als auch darum, von Sachstandsanfragen möglichst abzusehen.
    - Das Serviceportal zur Beantragung von Urkunden funktioniert noch nicht. Es ist bisher auch noch nicht absehbar, wann dies wieder der Fall sein wird. Urkunden müssen daher per Mail an urkundenbestellung@stadt-gl.de oder postalisch (Standesamt Bergisch Gladbach, Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 9) beantragt werden; eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. In dringenden Fällen können Urkunden auch persönlich -allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung- abgeholt werden.
    - Bürgerinnen und Bürger können ab Montag, den 15. Januar 2024 wieder Termine für eine persönliche Vorsprache buchen und wahrnehmen. Die Terminvereinbarung und alle weiteren Informationen sind auf der städtischen Homepage unter https://www.bergischgladbach.de/standesamt.aspx möglich bzw. zusammengefasst. Ebenso konnte der Traukalender zur Reservierung von Eheschließungen inzwischen wieder online gestellt werden und steht für eine Nutzung zur Verfügung unter https://traukalender.stadt-gl.de/

    Link zur Seite des Standesamtes
  • Elektronisches Behördenpostfach (beBPo)  - Es dient vor allem der rechtssicheren Kommunikation mit der Justiz sowie Anwälten und Notaren 
    - das Postfach steht derzeit für eine Nutzung nicht zur Verfügung!
    Hinweis: Versender erhalten ggf. keine Benachrichtigung!
    Ersatzweise ist die städtische Rechtsabteilung unter der zentralen Nr. 02202 / 14702315 per Telefax erreichbar, an die entsprechende Post gerichtet werden kann.
  • FB 2 Finanzen  
    - Auswirkungen auf die Finanzsoftware Infoma: Hier sind auch Regeltermine im Zahlungsverkehr betroffen. 
  •  Grundbesitzabgabenbescheide
    Die Auswirkungen des Cyber-Angriffs im Bereich der Grundbesitzabgaben konnten von der Stadtkasse aufgearbeitet werden. Leider kann die Stadtkasse jedoch nicht wie gewohnt die Grundbesitzabgaben pro Objekt in einer Summe abbuchen, da das Finanzverfahren durch die Cyberattacke lediglich in einem Basisbetrieb läuft, sondern ist gezwungen jede Forderung einzeln abzubuchen. Das bedeutet, Grundsteuer ist eine Abbuchung, Straßenreinigung ist eine zweite Abbuchung und Abfallgebühren eine dritte Abbuchung. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Der Lastschrifteinzug für die Fälligkeit vom 15. November 2023 (Grundbesitzabgaben IV. Quartal 2023) erfolgt am 16. Februar 2024.

    Versand Grundbesitzabgaben 2024 - Fälligkeiten 2024

    Seit dem CyberAngriff auf die Südwestenfalen-IT (SIT) im Oktober 2023 ist auch die Abteilung Kommunalsteuern durch die Auswirkungen stark betroffen.  Durch den Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnte der Grundbesitzabgabenbescheid 2024 nicht wie gewohnt erstellt werden.
    Die Abteilung Kommunalsteuern der Stadt Bergisch Gladbach versendet daher erst mit Datum vom 15. März 2024 mehr als 51.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024. Die erste Fälligkeit der Grundbesitzabgaben 2024 verschiebt sich damit auf den 18. April 2024. Die weiteren Fälligkeiten zum 15.05.2024, 15.08.2024 und 15.11.2024 bleiben wie in den Vorjahren aber unverändert. Der Lastschrifteinzug für die Fälligkeit 15. November 2023 (Grundbesitzabgaben IV. Quartal 2023) erfolgte am 16. Februar 2024.
    Alle Grundlagen zur Erhebung der Gebühren (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung), die der Abteilung Kommunalsteuern bis Anfang Februar 2024 bekanntgegeben wurden, sind in den ausgehenden Bescheiden berücksichtigt. Ein entsprechendes Formular, um einen Eigentumswechsel für die Gebühren (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung) anzuzeigen, ist auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.bergischgladbach.de/downloads-awb.aspx, Stichwort: Mitteilung über einen Eigentümerwechsel zu finden. Diesbezügliche Änderungen werden schnellstmöglich korrigiert; die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten entsprechende Änderungsbescheid über die Gebühren für das Jahr 2024.
    Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer wurden mit den letzten Informationen vom Finanzamt mit Datum 17. Oktober 2023 verarbeitet. “Als Folge des Cyber-Angriffs auf die S-IT ist leider noch nicht abzusehen, wann der Datenaustausch mit dem Finanzamt wieder anlaufen kann. Von Seiten der SIT konnte hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Erst mit Empfang des Grundsteuermessbescheides (Grundlagenbescheid für die Grundsteuer) können diese Werte korrigiert werden. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, so zeitnah wie möglich, entsprechende Änderungsbescheide über die Grundsteuer für das Jahr 2024“, erläutert Stadtkämmerer Eggert. Ein entsprechendes Formular, um einen Eigentumswechsel für die Grundsteuer 2024 der Abteilung Kommunalsteuern anzuzeigen, ist auf der städtischen Homepage zu finden unter www.bergischgladbach.de – Stichwort Grundsteuer. Anfragen können gerne per E-Mail (steuer@stadt-gl.de oder betreffend Abfall- und Straßenreinigungsgebühren an mail@awb.de) oder postalisch gestellt werden.
  • Hundesteuer
     Die Hundesteuer kann wieder wie gewohnt zum 1. März und zum 1. September 2024 abgebucht werden.
    Hinweis: Die aktuelle Hundesteuersatzung stammt vom 13. Dezember 2022 und ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Mit ihr haben sich einige Punkte geändert:
    • Seit dem 1. Januar 2023 wird die Hundesteuer in zwei Raten fällig, einmal am 1. März und am 1. September
    • Der Hundesteuer-Dauerbescheid aus Januar 2023 gilt solange, bis sich die Verhältnisse ändern.
    Es bleibt bei der Hundesteuer, die im letzten Bescheid abgelesen werden konnte. Nur bei der Abmeldung des Hundes oder bei steuerrelevanten Änderungen (Wegzug, Anzahl der Hunde, etc.) ergeht ein neuer Hundesteuerbescheid, sobald eine Bearbeitung wieder möglich ist. Notwendige Formulare (Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, SEPA-Mandat) können unter www.bergischgladbach.de/kommunalsteuern.aspx abgerufen werden.
  • Gewerbesteuer
    Nachdem die Auswirkungen des Cyber-Angriffs im Bereich Zahlungsverkehr der Gewerbesteuer aufgearbeitet werden konnten, wird der Einzug der Gewerbesteuer für die Fälligkeit vom 15. November 2023 nachträglich zum 5. Februar 2024 erfolgen. Die Fälligkeit vom 15. Februar 2024 verschiebt sich auf den 1. März 2024. Die nächsten Fälligkeiten bleiben unverändert bestehen.
  • Wohngeld - Beeinträchtigungen beim Zahlungsverkehr
    - Der Zahlungsverkehr für Wohngeldempfänger und -empfängerinnen war teilweise beeinträchtigt. Die Auszahlung des Wohngeldes zum 2. Januar 2024 ist jedoch garantiert. Zuletzt waren lediglich Zahlungen an Haushalte, die sich im laufenden Bezug befanden, sichergestellt. Die seit Donnerstag, den 26. Oktober neu eingegebenen Anträge bzw. Änderungen (z.B. bezüglich Einkommensveränderungen oder Personenzahl) konnten jedoch noch nicht verarbeitet werden – dies betraf 198 Haushalte. Die Zahlungen und Änderungsmitteilungen für diese Haushalte werden nun rückwirkend ausgezahlt bzw. berücksichtigt. Somit sind alle Wohngeld-Zahlungen ab Januar wieder sichergestellt.
  • Soziales - Beeinträchtigungen beim Zahlungsverkehr
    - Im Bereich Soziale Förderung – Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII – bestehen, bedingt durch den Cyber-Angriff, weiterhin noch große Rückstände. Dazu kommen aktuell personelle Engpässe, so dass die Bearbeitung von Schriftstücken und Vorgängen einen längeren Zeitraum als sonst üblich in Anspruch nehmen kann. Oberste Priorität hat die Sicherstellung der laufenden Zahlung von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Die telefonische Erreichbarkeit besteht donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprachen z.B. zur Aufnahme von Neuanträgen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können in Kopie per Post oder digital per Mail an Ihre Sachbearbeitung oder an soziales@stadt-gl.de übersandt werden. 
    - Im Fachbereich Soziales, konkret in der Abteilung Soziale Förderung, können die Zahlungen auf Basis der Novemberwerte durchgeführt werden, aber die Anliegen der Kundinnen und Kunden im Sozialamt und im Bereich Asyl können nicht bearbeitet werden, da kein Zugriff auf die Fachsoftware KDN Sozial besteht. Alle, die ein nicht unbedingt akutes Anliegen haben, sind gebeten, ihre Anfrage zu verschieben.
    - Die Beiträge/Raten für Kita, Tagespflege und OGS sind wieder möglich und werden wie folgt abgebucht:
    Beiträge/ Raten für November und Dezember 2023 am 15. März 2024,
    Beiträge/ Raten für Januar und Februar 2024 am 15. April 2024,
    Beiträge/ Raten für März und April 2024 am 15. Mai 2024
    Beiträge/ Raten für Mai und Juni 2024 am 15. Juni 2024.
    Ab dem 15. Juli 2024 erfolgen die Lastschrifteinzüge wieder monatlich.

    - Die Auszahlungen für Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse für Kitas, OGS, Kindertagespflegen und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden manuell bearbeitet. Ebenso werden Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Auszahlungen für Mieten, Mündelgelder und Leistungen für Erziehungs- und Eingliederungshilfen manuell ausgezahlt. Unterhaltsvorschüsse werden regulär ausgezahlt.
    -Bedingt durch den Hackerangriff Ende des Jahres 2023 und personelle Engpässe bestehen im Bereich Soziale Förderung – Grundsicherung – gerade massive Rückstände und die Bearbeitung der Schriftstücke und Vorgänge kann eine längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Leistungsbezieherinnen und -bezieher werden gebeten, von wiederholten Nachfragen abzusehen, die Grundsicherungsstelle arbeitet intensiv daran, die Anliegen der Leistungsbeziehenden zu erledigen. Wir bitten um Verständnis.
  • Gewerbemeldestelle
    Die Gewerbemeldestelle hat derzeit keinen Zugriff auf das Gewerbeprogramm. Gewerbeanmeldunge können deshalb aktuell nicht bearbeitet werden.
  • Hinweis Stadtkasse
    Die Beeinträchtigungen durch den Cyberangriff haben auch den Zahlungsverkehr in der Stadtkasse massiv getroffen. Das gilt für alle Arbeiten in der Stadtkasse und besonders auch für das Einziehen von Lastschriften. Seit ein paar Tagen steht das eingeschränkt nutzbare Ersatzprogramm zur Verfügung. Alle entstanden Rückstände müssen nun „von Hand“ aufgearbeitet werden. Das wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

    Sobald die Rückstände aufgearbeitet sind und Lastschrifteinzüge wieder möglich sind, werden die neuen geänderten Abbuchungstermine frühzeitig in der Presse bekanntgegeben. Wir bitten um Verständnis für die Verzögerungen.
  • Hinweis: Die Zuständigkeit für die Zulassung von Fahrzeugen liegt beim Rheinisch-Bergischen Kreis. Umtausch Papierführerschein in Kartenführerschein: Der Antrag kann direkt bei der Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises gestellt werden. Terminvereinbarung: https://rbk3.rbkdv.de/TermineRBK/

Was macht der SAE?


Der SAE tagte zuletzt am Dienstag, den 7. November 2023. Er agiert als Krisenstab, der ermöglicht, die anfallenden Aufgaben in einer Krise schnell und zielgerichtet abzuarbeiten. In den vergangenen Jahren kam der SAE immer wieder zusammen, um Krisensituationen zu bewältigen, zum Beispiel während der Corona-Pandemie, beim Hochwasser im Sommer 2021 oder zuletzt bei der hohen Anzahl an Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und versorgt werden mussten.