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Übernehmen

Vorteile & Förderung

Durch den Besitz und als Nutzungsberechtigter eines Denkmals können Sie einige Vorteile erlangen. Hier eine Übersicht:

Steuervergünstigungen

Aufwendungen (ausgeschlossen: Eigenleistungen) am Denkmal, die nach Art und Umfang erforderlich sind um den Charakter des Gebäudes als Denkmal zu erhalten und/oder sinnvoll zu nutzen, können zu Steuervergünstigungen führen.

Dies gilt auch bei Gebäuden, die selbst nicht als Baudenkmal unter Schutz gestellt sind, aber im Bereich einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung liegen. Hier können jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt werden, die zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich sind.

Um die steuerlichen Vergünstigungen erhalten zu können, benötigen Sie eine steuerliche Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW zur Vorlage beim Finanzamt.

Sie benötigen dazu:

nachdem Sie die notwendige Erlaubnis erhalten haben sind folgende Unterlagen notwendig:

Für die steuerliche Bescheinigung sind die Originalrechnungen notwendig. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten senden Sie bitte die ausgefüllen Antragsformulare sowie die dazugehörigen Anlagen in digitaler Form an denkmal@stadt-gl.de

Zuwendungen/Zuschüsse

Pauschalzuweisung - Förderung kleiner privater Denkmalpflegemaßnahmen

Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an geschützten Denkmälern Privater und für Maßnahmen an Gebäuden/Gebäudeteilen innerhalb des Geltungsbereichs einer Denkmalbereichssatzung, die zur Erhaltung des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, können Sie vor Beginn der Maßnahme einen finanziellen Zuschuss beantragen. Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und ist von der Anzahl und der Dringlichkeit der eingegangenen Anträge sowie der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abhängig.

Wichtig:

Die Beauftragung und der Baubeginn der Maßnahme dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen, ansonsten ist die Maßnahme nach den Förderrichtlinien Denkmalpflege des Landes NRW nicht mehr förderfähig.

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung folgendes Formular und fügen die entsprechenden Anlagen bei:

Denkmalförderprogramm des Landes NRW

Das Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW wurde neu aufgelegt. Die Fördermittel für die Denkmalpflege wurden deutlich erhöht. Das Land bewilligt über die Bezirksregierung Köln direkte Landeszuschüsse für erforderliche denkmalpflegerische Maßnahmen an privaten oder kirchlichen Denkmälern, insbesondere für solche

  1. die gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand mit sich bringen,
  2. die nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, wie etwa bei Brunnen, Windmühlen, Wegekreuzen etc.
  3. die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

Einzelheiten zur Gewährung von Zuwendungen und zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern in NRW finden Sie hier:

Zinsgünstige Darlehen

Das Land NRW gewährt über die NRW-Bank zinsgünstige Darlehen für die Durchführung von denkmalpflegerischen Maßnahmen. Informationen hierzu finden Sie bei der NRW-Bank.