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Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Denkmalschutz

(nach Art. 13  und Art. 14 Abs. 1 u. 2 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)
Stand 15.01.2019

Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten von Ihnen die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach zu welchen Zwecken erhebt, und wie diese bei uns verarbeitet werden.


Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenverarbeitung?

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der

  • Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und des
  • Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)

in Verbindung mit dem folgenden Fachrecht:

  • Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
  • Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW)
  • Verwaltungsgerichtsordnung Nordrhein-Westfalen (VwGO NRW)
  • Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördenge-setz (OBG) NRW


Welche Daten werden zu welchem Zweck erhoben?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insoweit, als dass diese für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde erforderlich ist. Nach dem Denkmalschutzgesetz obliegt den Unteren Denkmalbehörden die Aufgabe, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, für deren sinnvolle Nutzung zu sorgen und diese wissenschaftlich zu erforschen.
Im Einzelnen werden die personenbezogenen Daten insbesondere zur Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz (z.B. Eintragungsverfahren in die Denkmalliste oder Erlaubnisverfahren) und zur Kontaktaufnahme anlässlich der Information, Beratung, Abstimmung oder des kurzfristigen Schutz eines Denkmals benötigt. Zur Durchführung der Verfahren und zum effektiven Schutz der Denkmäler ist es erforderlich, persönliche Kontaktdaten der jeweiligen Denkmaleigentümer/innen vorzuhalten, um z.B. im Gefährdungsfall kurzfristig reagieren zu können.

Es handelt sich im Einzelnen insbesondere um

  • Name, Vorname, Namenszusätze
  • Adresse
  • Telefon-/ Mobiltelefon-/ Fax-Nr.
  • E-Mail-Adresse

der jeweiligen Denkmaleigentümer/innen.

Die personenbezogenen Daten werden in der Regel beim erstmaligen Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde bzw. mit dem Beginn des Eintragungsverfahrens erhoben. Neben der direkten Erhebung von personenbezogenen Daten bei Ihnen, kann diese auch durch Abruf aus dem Grundbuch oder dem Geoportal (Liegenschaftskatasterdaten) erfolgen.

Bei der Inventarisation eines Denkmals (z.B. eines Wohnhauses) werden zudem folgende personenbezogene Daten erhoben: Zur Erstellung eines denkmalfachlichen Gutachtens werden Einzelheiten des jeweiligen Denkmals (z.B. über Innenräume) textlich in Form einer Baubeschreibung und bildlich in Form von Fotos festgehalten. Diese Daten werden erhoben, um die Denkmaleigenschaft eines Objektes zu begründen und für zukünftige Verfahren zu dokumentieren. Hierbei wird in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht und den Grundrechten die Privatsphäre der Eigentümer/innen gewährleistet.

Ferner können bei der Prüfung der Voraussetzung einer finanziellen Förderung und bei der Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Denkmalpflegemaßnahmen personenbezogene Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Denkmaleigentümer/innen abgefragt werden.


Wie werden die Daten verarbeitet?

Die personenbezogenen Daten werden, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, erhoben, gespeichert, genutzt und unter bestimmten gesetzlich zulässigen Voraussetzungen übermittelt.
Bei der Beteiligung von Behörden und sonstigen Stellen, deren Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde nicht möglich ist, können die personenbezogenen Daten an diese übermittelt werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden solange gespeichert, wie sie zur Durchführung des entsprechenden Verwaltungsverfahrens oder zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich sind.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte (sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen):

  • Art.15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Art. 7: Recht zum Widerruf einer Einwilligung
  • Art.16: Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Art.17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)
  • Art.18: Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Art.20: Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Art.21: Recht auf Widerspruch wegen besonderer Umstände
  • Art.77: Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde


Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich, wer ist Ihr Ansprechpartner?

Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist:

Stadt Bergisch Gladbach
Der Bürgermeister
Stabsstelle 6-1 Untere Denkmalbehörde
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/14-1513
denkmal@stadt-gl.de

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach ist:

Frau Sabine Singer
Hauptstraße 192
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/14-2501
datenschutz@stadt-gl.de

Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Internet www.ldi.nrw.de