Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Denkmalpflegeplan

Ein Denkmalpflegeplan für Bergisch Gladbach

Der fertiggestellte Denkmalpflegeplan wurde am 12.12.2018 im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beraten und am 18.12.2018 im Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen.

Die Aufstellung des Denkmalpflegeplans geht auf einen Bürgerantrag eines Mitglieds des Bergischen Geschichtsvereins zurück.
Grund für die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans ist das hohe Potential eines solchen Werks für die weitere Entwicklung der Stadt, ihre zukünftige städtebauliche Qualität sowie den Erhalt und die Stärkung der Identität des Ortes. Der nun beschlossene Plan bildet den Rahmen für eine die Denkmalpflege berücksichtigende Stadtentwicklungsplanung und legt hierfür Ziele und Maßnahmen fest.

Bei der Erstellung des Denkmalpflegeplans wurde zunächst altes Kartenmaterial aus unterschiedlichen Zeitschichten von der Abteilung Geodatenmanagement und Vermessung der Stadt Bergisch Gladbach zusammengestellt. Auf dieser Grundlage erfolgte anschließend eine schriftliche Darstellung der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung sowie eine Bestandsaufnahme und -analyse des Gemeindegebietes unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten. Hierbei wurde das gesamte Stadtgebiet im Hinblick auf denkmalwürdige Gebäude systematisch begangen. Der erstellte Plan beinhaltet nun sowohl bestehende Bau- und Bodendenkmäler als auch Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete. Außerdem ermöglicht eine erstellte Vorschlagsliste für weitere denkmalwerte Gebäude sowie eine detaillierte Erfassung notwendiger Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Baudenkmälern der Unteren Denkmalbehörde zukünftig, diese wichtigen Themen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege systematisch und priorisiert zu bearbeiten.

Der Denkmalpflegeplan wurde unter anderem mit der Zielsetzung erarbeitet, ein eigenes und eindeutiges Profil, also eine „unverwechselbare Identität“ der Stadt Bergisch Gladbach herauszuarbeiten und ihre Potentiale und Qualitäten zu stärken. Bergisch Gladbach befindet sich in Bezug auf Stadtentwicklung und Stadtstruktur in einem Veränderungsprozess. Umfangreiche Planungsprozesse wurden in der letzten Zeit abgeschlossen oder enden in Kürze, wie beispielsweise die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, das Integrierte Handlungskonzept Bensberg, das Integrierte Handlungskonzept Gladbach, die Rahmenplanung Stadtmitte oder neue Bebauungspläne in der Innenstadt. Bei allen Planungen sollen die charakteristischen Merkmale der Stadt Berücksichtigung finden, die über bereits eingetragene Bau- und Bodendenkmäler weit hinausgehen. Das bauliche Erbe ist zu schützen und zu pflegen, die Geschichte der Stadt lebendig zu erhalten und die Werte der Kulturlandschaft hervorzuheben. Der Denkmalpflegeplan leistet zu dieser Aufgabenstellung einen wesentlichen Beitrag.

Die vorgenannten Prozesse bewirken auch Veränderungen im Stadtbild. Diese werden von der Bevölkerung häufig mit gemischten Gefühlen aufgenommen, denn die Trennung von Gewohntem und Vertrautem wird oft als Verlust empfunden und folglich nur schwer akzeptiert. Auch enorme gesellschaftliche, soziale und politische Veränderungen verstärken das Gefühl von Verlust und Unsicherheit. Mit der Erstellung eines Denkmalpflegeplans soll dem historisch Gewachsenen, dem Denkmalwürdigen und Erhaltenswerten ein neuer und angemessener Stellenwert gegeben und somit gezielt der Verunsicherung entgegengewirkt werden. Die Denkmalpflege wird bewusst in die Planung integriert und somit wertvoller Bestandteil der auf Zukunft ausgerichteten Planung.

Mit der Aufstellung des Denkmalpflegeplans wurde das Architekturbüro Vogt-Werling beauftragt – ein externes aber ortsansässiges und mit der Aufstellung von Denkmalpflegeplänen vertrautes Büro. Innerhalb der Verwaltung wurde der Prozess von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Fachaufgaben Untere Denkmalbehörde, der Stadtplanung, dem Stadtarchiv, dem Geoservice und weiteren Betroffenen begleitet. Zu der Arbeitsgruppe gehörte auch eine Vertreterin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege. Viele Aufgaben, wie z.B. die Projektleitung und -koordination, die Begehung und Erfassung der Baudenkmäler, die Schilderung der Geschichte der Region und die Digitalisierung des historischen Kartenmaterials, wurden von der Verwaltung in Eigenleistung erbracht. Auch die Öffentlichkeit wurde unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Heimat- und Geschichtsvereine durch die Möglichkeit zur Mitarbeit sowie zu Diskussionen bei örtlichen Begehungen und Bürgerinformationsveranstaltungen beteiligt.

Die Ergebnisse des Denkmalpflegeplans und der daraus folgenden weiteren Eintragungen in die Denkmalliste werden nun fortlaufend auch im städtischen Geoportal hinterlegt. Dies unterstützt vor allem die Arbeit der Bauaufsicht, der Stadtplanung und der Denkmalbehörde.

Die Stadt Bergisch Gladbach befindet sich bekanntermaßen im Haushaltssicherungskonzept und ist somit bezüglich ihrer freiwilligen Leistungen stark eingeschränkt. Daher war sie ausschließlich unter Inanspruchnahme von Fördergeldern in der Lage, einen Denkmalpflegeplan zu finanzieren. Diese wurden vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zugewiesen mit der Begründung, durch den in Bergisch Gladbach beschriebenen Prozess könne das hohe Potential eines Denkmalpflegeplans und seine positiven Auswirkungen auf Stadtplanung und Stadtentwicklung exemplarisch nachgewiesen werden.