Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Bergisch Gladbacher Straßen
Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
Öffentliche Elektroladeinfrastruktur Die folgende Kartendarstellung zeigt den im Rahmen des Ladeinfrastrukturkonzeptes 2023 sowie in der Nachberechnung 2025 berechneten Bedarf an öffentlichen Ladepunkten sowie die von der Stadt hierfür bereits vergebenen Ladepunkte und deren Umse
Abfallbehälter allgemein Behälterbestellungen oder -änderungen Die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, Abfallbehälter zu erhalten oder zu tauschen z.B. aufgrund eines Defektes oder einer Volumenänderung ist die persönliche Abholung durch den Eigentümer oder einen schriftlich B
Annahmestation Birkerhof Hier können Sie Grünabfälle sowie Papier und Kartonagen abgeben. Zudem befindet sich oberhalb der Annahmestation die Kompostieranlage. Dort wird der Grünschnitt zu Kompost weiterverarbeitet, welchen Sie am Birkerhof als lose Schüttware erhalten könn
abbaubare Kunststofftüten sind in der Biotonne nicht zulässig ! Im Handel werden vielfach Abfallbeutel aus biologisch ...
Dritten zur Verwertung überlassen werden, ist nicht zulässig. Neben Behältern eines Privatentsorgers muß daher in ...
Aufteilung des Straßenraums ist heute rechtlich nicht mehr zulässig. Außerdem gibt es Konflikte zwischen Fuß- Radverkehr ...
halbseitige Gehwegparken rechtlich ohnehin nicht mehr zulässig ist und daher entfallen muss. Zwei unabhängige Parkraumanalysen ...
FAQ Baumschutzsatzungen Fragen und Antworten zur allgemeinen Baumschutzsatzung Warum braucht Bergisch Gladbach eine Baumschutzsatzung? Um ein gesundes Wohnumfeld zu erhalten! Bäume prägen nicht nur durch ihre Erscheinung das Stadtbild, sondern haben auch einen positiven Einfluss auf
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Leitfaden Frauenbelange in der Stadtplanung Stadt Bergisch Gladbach - Fachbereich 6 Fachaufgabe Stadtentwicklung und StadtplanungGliederung Vorwort 1 Lebensalltag von Frauen 1 Empfehlungen für die Planung 2 Themenübersicht 2 1 Nutzungsmischung 2 1.1 Voraussetzung 2 2 Soziale Infrastruktur Mobilität
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Beba
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Änderung Nr. 181 2427 - östlich Leibnizstraße - Flächennutzungsplan Änderung Nr. 181 2427 - östlich Leibnizstr
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat folgenden Prüfungsvermerk erlassen: Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO N
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2331 - Dorfplatz Heidkamp - Teilaufhebung Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 den folgenden Beschluss gefasst: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Verlängerung der Satzung Verlängerung der Satzung Verlängerung der Satzung Verlängerung der Satzung über den Erlass einer Veränderu
Der Bürgermeister A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5423 - Industrieweg - Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414 ,
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. 5511 - Platzer H
Am Sonntag, 1. März 2026, werden zwischen dem Emilienbrunnen und der Straße „Am Stockbrunnen“ nachträglich Bodenmarkierungen aufgebracht. Die Arbeiten sollen ab ca. 7 Uhr beginnen. Ziel ist es, die geltenden Parkregelungen für alle Bürgerinnen und Bürger eindeutig und auf einen Blick erkennbar zu ma
Nutzung der Gelben Säcke als auch der neuen Gelben Tonnen zulässig. Ab dem 1. Februar 2027 erfolgt keine Abfuhr von Gelben ...
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Hasenweg & Nachtigallenstraße) ab sofort nicht mehr zulässig.• Halten (zum Beispiel zum Ein- und Aussteigen oder ...
Damit setzt die Stadt Bergisch Gladbach eine angekündigte Maßnahme zum Schutz der Anwohnenden vor Verkehrslärm und zur Stärkung der Verkehrssicherheit konsequent um. Im Abschnitt zwischen Refrather Weg und Senefelderstraße waren zuvor erhöhte Lärmwerte ermittelt worden, außerdem befinden sich weiter
bereits vorhandenen benutzungspflichtigen Radwegs nicht zulässig.Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden ...
Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden o
Die Feuerwehr Bergisch Gladbach hat im Laufe dieser Woche ein neues Löschfahrzeug in Dienst gestellt. Das 18 Tonnen schwere Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 30/16-2 ist bei den hauptamtlichen Kräften der Feuer- und Rettungswache Nord als Ersteinsatzfahrzeug im Einsatz. Neben den Lö
Bei der Neubeschaffung wurden mehrere Alternativen geprüft. Letztendlich entschloss sich die Feuerwehr – insbesondere unter Berücksichtigung der Führerscheinproblematik – für einen Transporter der 3,5t-Klasse. Das Fahrzeug kann mit der Führerscheinklasse B gefahren werden. Technische Daten: Bezeichn
Die beiden 33 bzw. 31 Jahre alten Fahrzeuge der Feuerwehr verrichteten zuletzt ihren Dienst bei den ehrenamtlichen Löschzügen Paffrath/Hand und Stadtmitte. Die Erhaltungsaufwendungen für die beiden Fahrzeuge waren in den letzten Jahren nicht mehr wirtschaftlich. Der technische Zustand und das Alter
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