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Verwarnungs-/Bußgeld im fließenden Verkehr

Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Bergisch Gladbacher Straßen
Bild zu Verwarnungs-/Bußgeld im fließenden Verkehr
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden gemäß einem Ratsbeschluss auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach Geschwindigkeitskontrollen an Gefahrenstellen durchgeführt. 130 Messstellen werden mit der Kreispolizeibehörde einmal jährlich abgestimmt und festgelegt. Nach dieser Frist wird die Liste überprüft und den neuesten Erkenntnissen angepasst.  

Jede Örtlichkeit ist einem Gefahrentatbestand nach vorgegebenen Kriterien zuzuordnen, um Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu können: gemessene, erhöhte Geschwindigkeit, Unfallbrennpunkt, Unfallhäufung, Unfallgefahr, vor Schulen, zur Schulwegsicherung, vor Seniorenheimen, vor Kindergärten, in Wohngebieten/ Tempo-30-Zonen und vor Krankenhäusern. Die städtische Ordnungsbehörde ahndet die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße und führt die Verwarn- und Bußgeldverfahren durch.

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Letzte Aktualisierung: 22.04.2020

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