Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Seite von 47 Seiten

Rechnungsprüfungsamt / Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist als die formale örtliche Rechnungsprüfung die interne Prüfinstanz der Stadtverwaltung und unterstützt den Rat bei dessen Kontrolle gegenüber der Stadtverwaltung, insbesondere im Bereich der Finanz- und Haushaltskontrolle.

Wohnungsbauförderung (Rheinisch-Bergischer Kreis)

Der Rheinisch-Bergischen Kreis berät Bauwillige aus dem gesamten Kreisgebiet über öffentliche Förderung des Wohnungsbaues

Standesamt

Standesamt Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, die persönliche Vorsprache ist nur mit Online-Terminbuchung Eheschließung, Urkunden oder nach Vereinbarung per E-Mail oder telefonisch Neugeborene, Namensänderung mit dem Standesamt möglich! Für die persönliche Vorsprache vereinbaren Si

Schiedsamt

Das Schiedsamt Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Ein Schwerpunkt der Arbeit sind bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen ein außergerichtliches Streitschlichtu

Bekämpfung Schwarzarbeit

Anzeige und Hinweis auf Schwarzarbeit

Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Genehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht

Befahren von Fußgängerzonen

Ausnahmegenehmigung zum Befahren und zum Be- und Entladen in der Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten

Grundstücksankauf

Die Stadt Bergisch Gladbach ist ständig am Erwerb von Flächen interessiert. Dabei kann es sich um landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugrundstücke oder auch Brachflächen handeln.

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Lärmbelästigung

Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen

Seite von 47 Seiten