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Übernehmen

Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Genehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht
Von der Gurtanlegepflicht können Personen befreit werden,
  • denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
  • oder deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
 
Eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht kann erfolgen, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Bei der Beantragung bzw. Bescheinigung durch Ihren Arzt hilft Ihnen das nachfolgende Formular.

Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraumes erteilt. Erfolgt keine Zeitangabe, wird diese Ausnahme grundsätzlich für ein Jahr erteilt.

Unterlagen

  • Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die o.g. Voraussetzungen gegeben sind
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Gebühr/Kosten


• 6 Monate Gültigkeit 15,00 Euro • 1 Jahr Gültigkeit 30,00 Euro • unbefristet 75,00 Euro • bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises gebührenfrei

Formulare

Letzte Aktualisierung: 30.04.2020

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