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Rechnungsprüfungsamt / Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist als die formale örtliche Rechnungsprüfung die interne Prüfinstanz der Stadtverwaltung und unterstützt den Rat bei dessen Kontrolle gegenüber der Stadtverwaltung, insbesondere im Bereich der Finanz- und Haushaltskontrolle.

Stellung und Einbindung

Die Einrichtungen der Rechnungsprüfung sind – unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung wie RPA, Revisionsamt, Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision o.ä. – nach der Gemeindeordnung kommunale Pflichteinrichtungen in einer Sonderstellung (§ 102 ff. GO NRW). Die Stadt Bergisch Gladbach als große kreisangehörige Stadt ist verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.

Das RPA nimmt diese Aufgabe selbständig, unmittelbar und eigenverantwortlich wahr und ist nach der Gemeindeordnung (§104 GO NRW) dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist das RPA unabhängig und frei von fachlichen Weisungen. Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer des RPA werden vom Rat bestellt und können nur von diesem abberufen werden.

Rahmen, Grundsätze und Aufgaben des eingerichteten Rechnungsprüfungsamtes sind seitens des Rates in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergisch Gladbach geregelt.


Ziele und Aufgaben

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der daraus resultierenden erfolgten Umstellung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf das doppische Rechnungswesen haben sich auch die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Ziele der kommunalen Rechnungsprüfung erheblich geändert.

Neben der verbliebenen Prüfung des Verwaltungshandelns auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit haben die Aspekte Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Dabei ist die Rechnungsprüfung nach eigenem Selbstverständnis von der Absicht geprägt, bereits im Vorfeld an der Optimierung des Verwaltungshandelns und dessen Leistungen mitzuwirken.

Das hiesige RPA möchte verstärkt risikoorientiert eine begleitende Prüfung von Prozessen mit Beratungsaspekten vornehmen und so eine ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwaltung fördern, ohne dabei den Entscheidungsspielraum der handelnden Personen einzuengen. Es möchte weg von den eher traditionellen „Zahlen- und Belegprüfungen“ hin zu mehr Themen-, Organisations- und Systemprüfungen kommen und hierbei aktiv Unterstützungsfunktion für Politik sowie Verwaltungsleitung übernehmen.


Die gesetzlich normierten Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 103 GO NRW). Hierzu zählen insbesondere die:

 

  • Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
  • Prüfung des Gesamtabschlusses
  • laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
  • dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt sowie die Vornahme von Prüfungen
  • Prüfung von Vergaben
  • Vorprüfungen für den Landesrechnungshof bei staatlichen Aufgaben, die die Stadt für das Land wahrnimmt


Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach dem Rechnungsprüfungsamt in der Rechnungsprüfungsordnung weitere Aufgaben übertragen, insbesondere die:

 

  • Prüfung der Verwaltung und der Sondervermögen auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung von Kontierungsbelegen vor ihrer Zuleitung an die Stadtkasse (Visa-Kontrolle) nach Anordnung durch die Leitung
  • Mitwirkung bei beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen und wesentlichen Neueinrichtungen in der Verwaltung
  • Vergabeprüfungen bei städtischen Gesellschaften auf Anforderung der Gesellschaft
  • Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Korruptionsprävention einschließlich der Prüfung der Verwaltung hinsichtlich korruptionsrelevanter Handlungen bzw. Verdachtsmomente.


Darüber hinaus kann auch der Bürgermeister innerhalb seines Amtsbereiches - unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates - dem RPA Prüfungsaufträge erteilen.


Organisation

Das Rechnungsprüfungsamt ist in seiner Sonderstellung eine relativ kleine Organisationseinheit mit z.Z. insgesamt 7,5 Stellen. Neben der Leitung und einem Vorzimmerdienst mit Hilfsprüfertätigkeit arbeiten dort Prüferinnen und Prüfer mit den Schwerpunkten Finanzkontrolle, Prüfung der Abschlüsse, Verwaltungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, DV-Prüfung sowie Technische Prüfung.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2018

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