Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Definition „Barrierefreiheit ...
Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte
Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Entgegennahme von Anträgen auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Datenschutzerklärung Allgemeine Informationen Wenn Sie die Angebote des städtischen Internetauftritts unter www.bergischgladbach.de besuchen, erbringt die Stadt Bergisch Gladbach für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetz DDG . Dabei verarbeitet sie Ihre personen
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Schulstraßen in Bergisch Gladbach Die Stadt Bergisch Gladbach verfolgt das Ziel, die Sicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig den motorisierten Hol- und Bringverkehr im unmittelbaren Umfeld der Schulen zu reduzieren. Eine mögliche Maßnahm
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32 3 Montag,21. September 2020 - ! 4 &$ - -$&. % ! % ! -0.. 0 $ 6EDC496B E?56CD28:?56B 96:?6B8 2=6B:6 .9B & ! - % - 0,, .,& $ .$ .- % 2C 'EAA6?CA:6= :6 ,49?64 :6?CD28 ,6AD636B :?C ,49=@CCE=6?3B@:49 6?C@==D6 :CD G686? 56B E7=286? JE I?76 :6?CD28,6AD636BC@G:6B6: D28 ,6AD636B;6G6:=C
B e k a n n t m a c h u n g Widmungsverfügung Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NordrheinWestfalen StrWG NRW vom 23.09.1995 GV NRW S. 1028 in der zur Zeit geltenden Fassung werden folgende Verkehrsfl ächen unter Einstufung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr g
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr.
ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB der Stadt Bergisch Gladbach Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 28.01.2016 folgenden abschließenden Vermerk erlas
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Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 29.09.2015 folgenden abschließenden Vermerk erlass
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Der Prozess zur Zukunft der Alten Stadthäuser sowie der Stadtkante An der Gohrsmühle war Gegenstand intensiver, ausführlicher Debatten. Aufgrund von weiterem Beratungsbedarf entschied der Ausschuss eine Vertagung des Themas in den nächsten Planungsausschuss. Zudem beauftragte der Ausschuss einstimmi
Das Q1 ist ein wichtiger, niedrigschwelliger Treff- und Projektort für Jugendliche in der Innenstadt (Offener Treff, Kultur, Proberäume). Neben der Jugendeinrichtung befinden sich im Gebäude das Mehrgenerationenhaus (Sozialeinrichtung) und das Kindergartenmuseum; außerdem ist der Pfadfinderstamm Fol
Moniert wurde durch die Beschwerdeführer, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen sei. Die Kommunalaufsicht hat die Angelegenheit eingehend geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt hat und insbesondere kein Planfeststellungsverfahren erforderlich war. Im E
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