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Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung

Hilfe für Gehörlose

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für Gehörlose

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Jugendgerichtshilfe

Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht

Wahlhelfer/in

Werden Sie Wahlhelfer/in. Sie werden weitergeleitet auf die Seiten des Wahlbüros.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen

Blindengeld/Blindenhilfe

Entgegennahme von Anträgen auf Blindengeld

Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren JuHiS Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Fachbereich Jugend und Soziales. Sie ist ein pädagogischer Fachdienst des Jugendamts. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende 14 bis 20 Jahre , di

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen Die Geburt eines Kindes bringt Veränderungen und neue Anforderungen mit sich. Gerade beim ersten Kind benötigen Eltern Unterstützung, um sich in die neue Rolle einzufinden. Frühe Hilfen sind einfach zugängliche und freiwillige Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote, die sich a

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