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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch

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Rückmeldung zur Dienstleistung

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Flüchtlingshilfe

Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,

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Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe

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