Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Planung, Bau und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen
Wartung und Pflege der Grünanlagen
Die vollständige oder selbständige teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage.
Ratten können zur Plage werden. Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Nahrung und Unterschlupf finden sie meist dort, wo rattenanziehender Unrat abgelagert wird.
Unsachgemäße Ablagerung von Abfällen, wilde Müllablagerungen, Lagerung von Stoffen an Gewässern u.ä.
Der Soziale Dienst berät bei anstehenden Räumungsklagen (Mitteilung des Amtsgerichtes an die Sozialhilfestelle nach § 34 Abs. 2 SGB XII) und den evtl. daraus folgenden Zwangsräumungsterminen.
Aus- und Umbau Schloßstraße: Aufwertung Treppenanlage 1. Bauabschnitt Die Aufwertung der Treppenanlage ist Teil des Realisierungswettbewerbes Schloßstrasse und der 1. Bauabschnitt der Neugestaltung Schloßstrasse. Die Unterkonstruktion erfolgt durch den Architekten der Marktgaler
Zustands- und Funktionsprüfung Gesetzesgrundlagen Hausanschlussleitungen müssen seit je her dicht sein. Neu ist nur, dass einige Grundstückseigentümer dies innerhalb einer bestimmten Frist prüfen müssen und den Nachweis darüber zu erbringen hat. Grund dafür sind folgende Regelungsbereiche
Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Definition „Barrierefreiheit“ Der Begriff der Barrierefreiheit ist gesetzlich definiert, nämlich im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes BGG : § 4 BGG§ 4 BGG Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, tech
75 7.2.5. Antragsunterlagen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSchG NRW bei Nutzungsänderung und oder Modernisierung Baudenkmal: ..............................................................................................................
Der BürDer BürDer BürDer Bürgegegegermeisrmeisrmeisrmeisteteteterrrr XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von zur Satzung über die Entsorgun
X. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 GV. NRW. 1994, S. 666 , zuletzt geän
Übersichtsplan Geltungsbereich der Baumschutzsatzung - Gartensiedlung Gronauer Wald M. 1:5.000 ´ Anlage 1
Anlage 2 Siedlungstypische Bäume und Heckenpflanzen Bäume Carpinus betulus Hain- Weißbuche Fagus silvatica Rotbuche Fagus silvatica purpurea ´Atropunicea´ Blutbuche Juglans regia Walnuss Pinus silvestris Waldkiefer Prunus, Malus, Pyrus Obstbäume Quercus robur Stiel-Eiche Quercus petraea Trauben-E
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich Umwelt und Technik Stadtgrün Drucksachen-Nr. xx 2010 X Öffentlich Nichtöffentlich Beschlussvorlage Beratungsfolge Sitzungsdatum Art der Behandlung Beratung, Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima,Ve
Bergisch Gladbach November 2015 Stadt Bergisch Gladbach II-2 Stadtentwicklung | Strategische Verkehrsentwicklung Stadtmitte Schildgen Refrath Hand Paffrath Herkenrath Bensberg Heidkamp Baumarkt-Dreieck Frankenforster Straße Bergische Automei
Bedingungen zur Planung und Errichtung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen für die Nutzung durch die Feuerwehr Bergisch Gladbach Stand: Feb 2009 Feuerwehr Bergisch Gladbach Bedingungen für FeuerwehrGebäudefunkanlagen
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Änderung Nr Flächennutzungsplan Änderung Nr Flächennutzungsplan Änderung Nr Flächennutzungsplan Änderung Nr. 18
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XII. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung XII. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung XII. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung XI
Bürgerbaum-Aktion im Anschluss an die Eröffnung Im Anschluss an die Eröffnung startet um 14.30 Uhr erneut die Bürgerbaum-Aktion. Wie bereits in den Jahren 2022 und 2024 verschenkt StadtGrün 50 Bürgerbäume, finanziert aus Mitteln der Baumschutzsatzung. Die Bäume können an Eigentümerinnen und Eigentüm
Antennen und tragenden Funkmasten bis zu einer Höhe von 20 Metern einschließlich ihrer Nebenanlagen sind inzwischen unter den gesetzlichen Voraussetzungen genehmigungsfrei. Entsprechende Bauanträge erreichen die Bauaufsichtsbehörde daher nicht mehr. Die bisherige Datengrundlage für die Übersicht ent
Der Rat hatte den Haushalt am 24. März 2026 beschlossen und zugleich ein zusätzliches Einsparvolumen vorgegeben, das die Verwaltung durch Einsparmaßnahmen konkretisieren und erreichen musste. Hintergrund war, dass die vom Rat beschlossene Anpassung der Grundsteuer geringer ausfiel als ursprünglich v
Der Standort blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück: Der ehemalige Fußballplatz wurde 2015 für die Unterbringung geflüchteter Menschen stillgelegt und anschließend als Reservefläche vorgehalten. Im Jahr 2025 erfolgten zunächst eine umfassende Schadstoffsanierung sowie Bodengutachten, bevor m
Städtepartnerschaft gerade vor dem Hintergrund der angespannten Lage im Nahen Osten: „Unsere Partnerschaft ist ein lebendiges ...
Ab 2028 soll die neue Anlage in Betrieb gehen und dann die bei den 10 Partnern anfallenden Klärschlämme mit einer Gesamtmenge von 47.500 Tonnen Trockenmasse pro Jahr thermisch verwerten. An dem Standort befinden sich die Kläranlage Buchenhofen und die bisherige Schlammver¬brennungsanlage (SVA) des W
... Die Unternehmen in Rhein-Berg Kreis bewerten ihre Lage zum Frühjahr 2025 besser, mehrheitlich jedoch weiter ... als „gut“ (Vorumfrage: 20 Prozent). Eine schlechte Lage melden 28 Prozent (29 Prozent). Die Erwartungen für ...
Die mit dem Konzept verfolgten, übergeordneten Entwicklungsziele sind die Sicherung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale der Zentren, sowie die Sicherung und Weiterentwicklung von Nahversorgungsangeboten, vorrangig in den zentralen
Angebote für Familien auf einem Blick Wer als Familie nach Abwechslung sucht wird beispielsweise auf der Minigolf-Anlage, im Märchenwald, beim Indoor-Spielplatz Tummel-Dschungel, im Hochseilgarten und im Skatepark sowie in den Freizeitbädern auf Bergisch Gladbacher Gebiet fündig.Auch Kurioses wie Es
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: