Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst berät bei anstehenden Räumungsklagen (Mitteilung des Amtsgerichtes an die Sozialhilfestelle nach § 34 Abs. 2 SGB XII) und den evtl. daraus folgenden Zwangsräumungsterminen.
Durch Kontaktaufnahme im Vorfeld wird versucht eine drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Hierbei wird auch mit anderen Hilfseinrichtungen zusammen gearbeitet.
- Vermeidung von Obdachlosigkeit
- Kontaktaufnahme und Unterstützung bei Räumungsklagen und Wohnungskündigungen
- Kontaktaufnahme im Vorfeld von Zwangsräumungen
- Hilfen bei der Suche von Wohnraum
Dienststelle
Stadthaus An der Gohrsmühle
An der Gohrsmühle
18
51465
Bergisch Gladbach
Raum: E46
Telefon: 02202 14-2476
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Letzte Aktualisierung: 21.08.2018
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