Beiträge und Gebühren Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Die Benutzungsgebühr beträgt für die Entsorgung von 2025 2026 abflusslosen Gruben
Hinweis: Aufgrund des seit dem 01.05.2025 geltenden neuen Namensrechts und eines aktuellen Personalmangels im Standesamt kann es aktuell zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen ! Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern, bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Datenschutzerklärung Allgemeine Informationen Wenn Sie die Angebote des städtischen Internetauftritts unter www.bergischgladbach.de besuchen, erbringt die Stadt Bergisch Gladbach für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetz DDG . Dabei verarbeitet sie Ihre personen
Beiträge und Gebühren Abwassergebühren gem. § 2 ff der Beitrags- und Gebührensatzung Allgemein Trotz restriktiver Behandlung der prognostizierten Kosten, steigen die Gesamtkosten des Betriebes „Abwasserwerk“. Das Anlagevermögen des Abwasserwerkes vergrößert sich durch durchgeführte
Beiträge und Gebühren Abwasserabgabe gem. § 7 der Satzung über die Abwälzung und Erhebung der Abwasserabgabe Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer von den Ländern erhoben wird. Mit der Abwasserabgabe soll der Einleiter
Hinweise zum Datenschutz 1. Verantwortlicher Für die Datenverarbeitung ist die DFA Digital für alle gemeinnützige GmbH, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, 030 27576-260, info@digitaltag.eu, nachfolgend: „DFA“ und die Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch
Kanalanschluss Wie kann ich mein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen? Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Haus Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten, ist zunächst gemäß der zurzeit geltenden Entwässerungssatzung eine sogenannte Zustimmun
Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache
Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2168 – Odenthaler Straße Hauptstraße – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 auf der Rech
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Der Bürgermeister A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 171 5583 - Bockenberg 2 - Bekanntmachung der Genehmigung Die Bezirksregierung Köln höhere Verwaltungsbehörde hat die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 23.06.2015 beschlossene Änderung Nr. 171
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Beba
Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2331 - Dorfplatz Heidkamp - Teilaufhebung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Baugesetzbuch BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8
1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach ab Haushaltsjahr 2011 Stadt Bergisch Gladbach ab Haushaltsjahr 2011 Stadt Bergisch Gladbach ab Haus
I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst
Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. BP Nr. 5511 - Platzer Höhenweg - Bebauungsplan BP Nr. BP Nr. 5511 - Platze
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Bekanntmachung Bekanntmachung Bekanntmachung Bekanntmachung Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den nachstehend aufgeführten Gräbern beigesetzt sind, ist abgelaufen bzw. läuft zu Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den n
Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr.
Die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsbehörde gehen dafür im Juli gezielt auf Hundehalterinnen und Hundehalter zu und sensibilisieren sie für die rechtlichen Regelungen in Bergisch Gladbach. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden zum Verhalten einiger Hundehaltenden sowie Verunreinigungen durch
Die neue Kleinkindfläche soll den jüngsten Besucherinnen und Besuchern einen eigenen, altersgerechten Spielbereich bieten. Damit wird das Angebot auf dem Spielplatz erweitert und besser auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen abgestimmt. Neue barrierefreie Sitzgelegenheiten ergänzen die
Am Sonntag, 1. März 2026, werden zwischen dem Emilienbrunnen und der Straße „Am Stockbrunnen“ nachträglich Bodenmarkierungen aufgebracht. Die Arbeiten sollen ab ca. 7 Uhr beginnen. Ziel ist es, die geltenden Parkregelungen für alle Bürgerinnen und Bürger eindeutig und auf einen Blick erkennbar zu ma
Im Zuge der Erdarbeiten werden die erforderlichen Grundleitungen sowie Elektrokabel im Boden umverlegt. Sämtliche Arbeiten erfolgen unter strikter Beachtung der geltenden Vorgaben zum Baum- und Wurzelschutz. Damit wird sichergestellt, dass der schützenswerte Baumbestand auf dem Schulgelände erhalten
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
In der Sitzung am Donnerstag, 27. November 2025, stellt die Verwaltung die Ergebnisse einer rund einjährigen Vorbereitungsphase zu den Projektbausteinen „Alte Stadthäuser“ und „Stadtkante An der Gohrsmühle“ dem Ausschuss zur Beratung vor. Die Entscheidung soll jedoch der Rat am Dienstag, 16. Dezembe
Grund hierfür war der Fund von PCB in Kondensatoren der verbauten Deckenleuchten im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung der Hallenbeleuchtung. Obwohl die betroffenen Bauteile unmittelbar entfernt wurden und Raumluftmessungen nun ergeben haben, dass die gemessenen PCB-Werte deutlich unterhalb der
Nach durchweg positiven Rückmeldungen und praktischer Bewährung im täglichen Verkehr werden weitere Standorte mit dem Verkehrszeichen ausgestattet, dass das vorsichtige Rechtsabbiegen für Radfahrende bei Rot erlaubt – unter der Voraussetzung, dass zuvor vollständig angehalten wurde.„Die bisherigen G
Dies betrifft auch die Städtischen Max-Bruch-Musikschule in Bergisch Gladbach. Sechs Monate nach der Umstellung lässt sich ein erstes Resümee ziehen. Mehr als 20 Jahre gab es in der Städtischen Max-Bruch-Musikschule Honorarkräfte und Festangestellte. Seitdem das Herrenberg-Urteil gilt, sind alle Kol
Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden o
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