Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
Gesundheitsgefährdung dar, jedoch geht von Ihnen eine Belästigung aus. Der Grad der Belästigung wird in der Häufigkeit ...
Beim Abspielen von Musik (z.B. bei Straßenfesten, Schützenumzügen, oder dergleichen), durch die auch der öffentliche Raum beschallt wird, benötigen Sie eine Beschallungserlaubnis.
Kleinfeuerwerke
Allgemeine Fragen zum Thema Immissionsschutz
Lärmbelästigungen verschiedener Lärmarten Industrie- und Gewerbelärm Industrie- und Gewerbelärm belästigt die Bevölkerung bis zu einem Drittel. Als Industrie- und Gewerbelärm wird sowohl der Betriebslärm bzw. Produktionslärm von großen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwe
Umgebungslärm Mitte 2002 wurde vom europäischen Parlament und dem Rat der Union die Richtlinie 2002 49 EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm EU-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Sie wurde im Jahr 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht u
FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
Stationäre Geräte und Maschinen innerhalb von Wohngebieten Stationäre Geräte wie Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke führen zunehmend zu großen Lärmproblemen in der Nachbarschaft. Die Betreiber und Betreiberinnen einer stationären Anlage
Immissionsschutz Luft Luftschadstoffe Luft heißt Leben! Jahrzehntelang zeugten die schwarzrauchenden Kamine von Fortschritt und Entwicklung. Diese Zeiten sind inzwischen vorbei. Der Himmel über Rhein und Ruhr ist wieder blau. Dank der technischen Entwicklung der Rauchgasreinigung. Neue P
Marktsatzung 72.1 Marktsatzung für die Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der I. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NW. S. 666 , zuletzt geändert durch Artikel 1
Für eine saubere Stadt Informationen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bergisch Gladbach2 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Der Wertstoffhof 4 Kontakt 5 Müll ABC 8 Abfall, A-Z Stichwortverzeichnis 17 Sperrmüll 23 Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle 25 Schadstoffmobil 27 Werts
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Und was macht Ihr Hausanschluss? Und was macht Ihr Hausanschluss? September 2009 DWA-InformationDWA-InformationUnd was macht Ihr Hausanschluss? Und was macht Ihr Hausanschluss? September 2009DWA-Information Inhalt 2 Vorwort 3 Status Quo 4
EINLEITUNG 1 Corporate Design Manual Gestaltungsrichtlinien für Publikationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand: September 2014 Hochwasserschutzfibel Objektschutz und bauliche VorsorgeImpressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Ba
& & ? ? ?Kategorisierung der Anregungen an den Themenständen In dieser Dokumentation sind beispielhaft nur eine gewisse Auswahl an Anregungen von den Themenstände aufgeführt. Die vollständige Auflistung aller Anregungen finden Sie auch auf unserer Internetseite. Hier finde
Expertenworkshop »Senioren und Inklusion« Post • Welters Architekten und Stadtplaner GmbH 1 Integriertes Handlungskonzept InHK Bensberg Begrüßung und Einführung Zu dem Expertenworkshop hatte die Stadt Bergisch Gladbach 14 externe
UMWELTBERICHT FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Vorentwurf - Stand: 10. August 20162 Umweltbericht Vorentwurf Stand: 10. August 2016 Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Begründung zum Vorentwurf: Umweltbericht - Impressum Stadt Bergisch Gladbach 7-36 Umwelt Rathaus Bensber
BEGRÜNDUNG FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Vorentwurf - Stand: 11. August 2016 ANHANG STECKBRIEFE2 Begründung Vorentwurf Stand: 11. August 2016 Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Vorentwurf - 3 Norbert Post • Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH Bergisch Gla
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Beleidigung, Herabwürdigung, Sexuelle Nötigung und Belästigung, den Mund halten, könnten wir das Reden einstellen ...
Zur Eindämmung dieser Belastungen verpflichtet die Europäische Union die Kommunen, auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmminderungsplanung zu betreiben und Lärmaktionspläne aufzustellen. Dieser Pflicht ist Bergisch Gladbach mit ihrem Lärmaktionsplan im Jahr 2015 nachgekommen. Derzeit
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) sanieren die Schieneninfrastruktur der Stadtbahn-Linie 1 zwischen Frankenforst und Bensberg. Im Zeitraum von Sonntag, 14. Juli, bis Montag, 12. August, fahren die Stadtbahnen der Linie 1 deshalb von Köln kommend nur bis zur Haltestelle “Refrath“ und von dort wieder
Seit heute Morgen hing ein Gestank im Stadtgebiet Köln. Die Feuerwehr Köln hat die Ursache für den Gestank gefunden. Bei dem Stoff handelt es sich um den Geruchsstoff, der auch in Liebstöckel enthalten ist. Chemiker bezeichnen ihn als Sotolon. Der Stoff ist nicht gesundheitsschädlich ist. Allerdings
Die Feuerwehr gibt deshalb diese zwölf Sicherheitstipps zum Martinsfeuer: 1) Vergessen Sie nicht, Ihr Martinsfeuer beim Ordnungsamt und der Kreisleitstelle anzumelden - Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist. 2) Verwenden Sie nur trock
Die Feuerwehr gibt deshalb diese zwölf Sicherheitstipps zum Osterfeuer: Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer beim Ordnungsamt und der Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises anzumelden - Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebühren
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