Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung)
Kleinfeuerwerke
Nur an Silvester (am 31. Dezember und 01. Januar) dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse II von Privatpersonen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Wenn Privatpersonen, das heißt, Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt ohne professionelle Hilfe ein Kleinfeuerwerk zünden möchten, kann dies aus begründetem Anlass zugelassen werden – solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Das Feuerwerk muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein (§11 LImschG NRW):
- Mai bis Ende Juli 23:00 Uhr
- August bis Ende Oktober 22:30 Uhr
- Anfang November bis Beginn der MESZ* 22:00 Uhr
- Beginnn der MESZ* bis Ende April 22:30 Uhr
- *MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit
Regelungen hinsichtlich des Lärmschutzes bei privaten Feiern finden Sie unter der Dienstleistung
Lärmbelästigung.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerke der Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke) abbrennen.
Die Ausnahmegenehmigung ist mit Auflagen verbunden.
Unterlagen
Es muss ein formloser Antrag schriftlich oder per Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Datum, Uhrzeit und Dauer des Feuerwerks
- Anlass
- Wo soll es stattfinden? (Adresse und Ortsbezeichnung)
- Welche Kategorie soll abgefeuert werden?
- Wer ist verantwortlich? (Anschrift, Handynummer)
- Welche Sicherungsmaßnahmen sind vorgesehen?
- Abstand zu den nächsten Gebäuden?
Da mindestens zwei weitere Behörden eingeschaltet werden müssen, muss der Antrag zwei Wochen vor dem Ereignis beantragt werden.
Gebühr/Kosten
40,00€ - 300,00€
Dienststelle
Ordnungsbehörde, Herr Wetzels
Fachbereich Recht Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Ordnungsbehörde
Herr Wetzels
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz
9
51465
Bergisch Gladbach
Raum: 308
Telefon: 02202/14-2335
Fax: 02202/14-2323
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Mo 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 18.00 Uhr
Letzte Aktualisierung: 31.07.2018
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