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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Baugenehmigungen

Baugenehmigungen Neubau in Bergisch Gladbach Jahr Wohngebäude Nichtwohngebäude Wohnungen 1984 304 18 961 1990 213 28 541 1995 211 13 8

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Bürgerservice Bauen

Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte

Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Baulast

Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.

Zahlungsverkehr

Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben

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