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Automatenaufstellerlaubnis

Wer in einer Spielhalle oder einer Gaststätte eigene Gewinnspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Automatenaufstellerlaubnis.

Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Spielhallenerlaubnis

Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt eine Spielhallenerlaubnis. Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.

Geeignetheitsbescheinigung

Wer in einer Spielhalle oder einer Gaststätte eigene Gewinnspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Geeignetheitsbescheinigung für den Aufstellort.

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich der Bauaufsicht nach Art. 13 und Art. 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO - Stand 10.10.2023 Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutz

Aufstellungsverfahren

Das Aufstellungsverfahren Planungsanlass Anträge oder Anregungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans können von Bürgerinnen bzw. Bürgern oder Investorinnen bzw. Investoren, aus den politischen Fraktionen oder aus der Verwaltung kommen. Der Planungsausschuss entscheidet letztlich darüber

Prüfung von Vorkaufsrechten

Prüfung von Vorkaufsrechten Der Stadt Bergisch Gladbach steht ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen zu. Hierzu müssen bestimmten Voraussetzungen erfüllt sein. Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden ist in den §§24 bis 28 des Baugesetzbuch geregelt. Bei Abschluss eines Grundstück

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Vorkaufsrechts Wachendorf Kradepohl

Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat der Infrastruktur-Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH Vorsitzender des Aufsichtsrates Frank Stein Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates Wagner, Hermann Josef, Mitglied des Rates der Stadt

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