Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Spielhallenerlaubnis

Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt eine Spielhallenerlaubnis. Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.

Wer kann eine Spielhallenerlaubnis beantragen?

Eine Spielhallenerlaubnis kann von natürlichen Personen und von juristischen Personen (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragt werden. Personengesellschaften (zum Beispiel Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, GmbH & Co. KG) können keine Spielhallenerlaubnis bekommen. Möchte eine Personengesellschaft eine Spielhalle betreiben, braucht jeder geschäftsführende Gesellschafter für sich eine eigene Spielhallenerlaubnis.
 
Wie bekomme ich eine Spielhallenerlaubnis?
Wenn Sie im Stadtgebiet Bergisch Gladbach eine Spielhalle eröffnen wollen, müssen Sie die Spielhallenerlaubnis bei der Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach schriftlich beantragen.
 
Den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie hier: Antragsbogen Spielhalle

Sie haben Fragen?

Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz  9
51465  Bergisch Gladbach
Herr Euler

Tel.: 02202/ 14-2400
Fax.: 02202/ 14-2323
E-Mail-Anfrage

Letzte Aktualisierung: 25.10.2022

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?