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Befahren von Fußgängerzonen

Ausnahmegenehmigung zum Befahren und zum Be- und Entladen in der Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten

Notfälle

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung außerhalb der Dienstzeiten

Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Reisepass

Ausstellung eines Reisepasses (ein sogenannter ePass)

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen

Personenbezogener Behindertenparkplatz

Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL".

Führungen und Exkursionen

Diese Angebote werden vom Förderverein des Bergischen Museums e. V. durchgeführt. Angebote zu Führungen und Exkursionen Foto: Bettina Vormstein Führung durch das Museum Wir bieten auf Anfrage Führungen für Gruppen jeglicher Größe an. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie sich in I

Sep 18 Lesung Gisela Becker-Berens und Frank Wingold

„bis an den traumrand“ Gisela Becker-Berens liest eigene Gedichte mit musikalischer Begleitung von Frank Wingold Gisela Becker-Berens, privat | FrankWingold, © Bernd Arnold Donnerstag, 18. September 2025 19 Uhr Stadtarchiv, Innenhof Gustav-Lübbe-Haus Scheidtbachstr. 23 51469

Aug 17 Ateliergemeinschaft Grube Weiß

Einfaches Drucken in der Grube Weiß Sonntag, 17. August 2025 14.30 - 17.30 Uhr Grube Weiß Grube Weiß 18 51429 Bergisch Gladbach - Moitzfeld Kostenfrei Die Künstlergemeinschaft der Grube Weiß lädt herzlich zum Kennenlernen einfacher Drucktechniken ein. Bei der Aktion

Flüchtlingshilfe

Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,

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