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Untersuchungsberechtigungsschein

Erstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der in den Bürgerbüros erhältlich ist. Die Arztwahl ist freigestellt. Persönliches Erscheinen des/der Jugendlichen oder eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Unterlagen

  • Personal- oder Kinderausweis oder Reisepass

Gebühr/Kosten

• Keine Gebühr

Letzte Aktualisierung: 16.04.2020

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