Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Müllgebühren für Haushalte

Die Müllgebühren für Haushalte werden zu Anfang eines Jahres durch Gebührenbescheid festgesetzt. Diesen Gebührenbescheid erhält der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Gebühren werden nach Zahl, Größe und Abfuhrrhythmus der bereitgestellten Behälter berechnet und sind in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Welche Kosten werden über die Restmüllgebühr abgedeckt ?

Hinter dem Begriff “Restmüllgebühr” verbirgt sich das Entgelt für eine Vielzahl von Aufwendungen des Abfallwirtschaftsbetriebes, die mit der eigentlichen Abfuhr der Restmülltonne gar nichts zu tun haben. Dieses “Leistungspaket” umfaßt neben anteiligen Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten des Abfallwirtschaftsbetriebes sowie anderer Fachbereiche und Rat und Ausschüsse) auch anteilige Kosten der Bioabfallsammlung, der Papiersammlung und -verwertung sowie der Annahmestationen und alle Aufwendungen für die Sanierung der früheren städtischen Abfalldeponien, der Entleerung der Straßenpapierkörbe, der Sammlung wilden Mülls, der Schadstoffsammlung und -entsorgung sowie der Sperrmüllabfuhr und Elektroschrottsammlung. Von den Gebühren entfallen nur rd. 40% auf die städtischen Leistungen, die anderen 60 % sind Entsorgungs- und Verwertungsgebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes, der daraus ebenfalls neben den reinen Entsorgungskosten auch die Abfallberatung, Papierverwertung und Nachsorgekosten finanziert.

Wann beginnt und endet die Gebührenpflicht ?

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem auf die Bereitstellung der Restmülltonne durch den Abfallwirtschaftsbetrieb folgenden Monat. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht (Abmeldung aller auf dem Grundstück lebenden Personen) entfallen sind, jedoch frühestens am Ende des Monats, in dem dies dem Abfallwirtschaftsbetrieb mitgeteilt und der Abfallbehälter zurückgegeben bzw. abgeholt wurde. Änderungen werden mit Beginn des nächsten Monats berücksichtigt, wenn der Antrag, z. B. auf Volumenreduzierung, bis zum 15. eines Monats eingegangen ist.

Wie hoch sind die Kosten für Sonderleistungen?

  • Sie haben vergessen, die Mülltonne am Abfuhrtag herauszustellen und wünschen eine Zusatzanfahrt in den nächsten Tagen.
  • Ein Abfallbehälter wurde wegen falscher Sortierung nicht geleert und sie möchten eine Sonderleerung.
  • Der Schützenverein organisiert ein großes Straßenfest, der Karnevalsverein eine Sitzung. Behälter für die Abfallentsorgung sollen geliefert und geleert werden.
  • Sie möchten Müllbehälter nicht abholen. Die neuen Behälter sollen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb geliefert oder getauscht werden.
  • Ihr Haus ist im Bau. Die verschmutzte Straße benötigt eine Sonderreinigung mit der Kehrmaschine. Die EBGL GmbH macht Ihnen auf Anfrage ein Angebot.
  • Sie sind nicht in der Lage, Sperrmüll selbst an die Straße zu stellen? Beauftragen Sie unseren Vollservice für 50 Euro und die GL-Service gGmbH trägt die Sperrmüllteile am Abfuhrtag auf die Straße (nicht zur Zeit aufgrund der COVID-19-Pandemie)
  • Wünschen Sie eine schnelle Sperrmüllabholung zu einem Wunschtermin? Nutzen Sie den 48-Stunden-Sperrmüllservice für 45 Euro bei Vorkasse oder 65 Euro auf Rechnung.
  • Sie haben -z.B. bei einer Wohnungsauflösung - mehr Sperrmüll als die 3 m³, die kostenfrei abgeholt werden? Mehrmengen entsorgen wir zum Preis von 45 Euro je m³.
  • Sie räumen Ihren Garten auf und fällen Bäume und Sträucher? Abrollcontainer mit bis zu 36m³ Inhalt stellt der AWB auf und transportiert die Grünabfälle zur Kompostierungsanlage Birkerhof.


Die Kosten für diese und einige andere Sonderleistungen des Abfallwirtschaftsbetriebes sind in der Entgeltordnung geregelt und werden durch Einzelrechnung abgerechnet. Für sonstige Leistungen erstellen wir gerne ein Angebot.