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Übernehmen

SchülerTicket

Kündigung

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass SchülerTickets oftmals nicht rechtzeitig gekündigt werden, wenn die Schule gewechselt oder beendet wird.

Dies gilt z. B. auch dann, wenn von den auf diesen Seiten angeführten Schulen auf das Berufskolleg gewechselt wird (das Berufskolleg hat eigene Verträge).

Außerdem gilt das Ticket ausschließlich für Bergisch Gladbacher Schulen und nicht für Bergisch Gladbacher Schülerinnen und Schüler, die in den Nachbargemeinden eine Schule besuchen.

Wir verweisen daher ausdrücklich auf die Bestimmungen der ausstellenden Verkehrsunternehmen raten Ihnen, das SchülerTicket spätestens zwei Monate vor Beendigung des Schuljahres zu kündigen, wenn das Ticket im kommenden Schuljahr nicht mehr benötigt oder die Schule verlassen wird.

Bei nicht rechtzeitiger Kündigung werden im Zweifel die Kosten für das SchülerTicket weiter abgebucht, bis eine schriftliche Kündigung bei den Verkehrsunternehmen eingereicht wird.

Kündigen müssen der volljährige SchülerTicket-Inhaber oder aber (bei Minderjährigen) die Eltern.

Bitte richten Sie Ihre Kündigung ausschließlich an das Verkehrsunternehmen, dass das SchülerTicket ausgestellt hat. Die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH kann Ihre Kündigung nicht entgegennehmen!