Einschulung
Ihr Kind wird schulpflichtig, wenn es bis zum 30.09. des in Frage kommenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet.
Rechtzeitig vor dem Beginn dieses Schuljahres, in der Regel im September des Vorjahres, erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben. Dieses Schreiben enthält Informationen zu den in Bergisch Gladbach angebotenen Schulen.
Eine Auflistung aller Grundschulen im Stadtgebiet erhalten Sie hier. Des Weiteren werden die Erziehungsberechtigten über den Ablauf der Einschulung informiert. Zunächst wird das Kind in der jeweiligen Grundschule angemeldet. Die Anmeldung wird oft mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der/die Schulleiter*in die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen kann. Schulfähig sind Kinder, die die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Anschließend werden alle angemeldeten Lernanfänger vom Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises zur schulärztlichen Untersuchung eingeladen.
Anträge auf vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem festgelegten Stichtag des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der/die Schulleiter*in unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.
Besteht der Wunsch auf eine vorzeitige Einschulung, melden Sie sich bitte entweder bei der Schulverwaltung oder bei der Wahlgrundschule. Wie bei den Kindern, die regulär schulpflichtig werden, ist eine formelle Anmeldung notwendig.
Anträge auf Rückstellung
Sofern Ihr Kind zu Beginn der Schulpflicht noch nicht schulfähig ist und ein Jahr zurückgestellt werden soll, melden Sie Ihr Kind dennoch regulär an einer Grundschule an. Auf dem Anmeldebogen können Sie dies bereits vermerken.
Neben der persönlichen Beurteilung der Schulleitung fließen in diese Entscheidung auch ärztliche Diagnosen und/ oder die Einschätzung der vorherigen Betreuungsstelle mit ein.