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Rettungsdienst der Feuerwehr Bergisch Gladbach

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück.

Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte um. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen (das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen.

Demnach ist der Landkreis Träger des Rettungsdienstes im Rheinisch-Bergischen Kreis. Im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach wird der bodengebundene Rettungsdienst durch die Feuerwehr Bergisch Gladbach wahrgenommen.

Der Einsatzbereich erstreckt sich zusätzlich zum Stadtgebiet von Bergisch Gladbach im Bereich der Notfallrettung und des Krankentransportes auf das Gemeindegebiet von Odenthal. Der Notarzt-Zubringerdienst erstreckt sich zusätzlich auf die Gemeinde- bzw. Stadtgebiete von Rösrath, Odenthal, Kürten und Overath.

Der Rettungsdienst wird von der Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen des vom Rheinisch-Bergischen Kreis erstellten und vom Regierungspräsidenten Köln genehmigten Rettungsdienst-Bedarfsplanes durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Feuerwehr Bergisch Gladbach im erforderlichen Umfang die Rettungsmittel zur Verfügung stellt und den Einsatz dieser auch sicherstellt. Die Feuerwehr ist auch verantwortlich für die technische Ausrüstung und die Ausstattung der Fahrzeuge mit dem erforderlichen Verbrauchsmaterial an Verbands- und Arzneimitteln.

Die Feuerwehr Bergisch Gladbach betreibt die beiden Rettungswachen im Verbund mit der Feuerwache Nord (Paffrather Straße) und der Feuerwache Süd (Wipperfürther Straße) sowie im Verbund mit dem Feuerwehrhaus in Refrath die Rettungswache West (Steinbreche).

Die Feuerwehr Bergisch Gladbach stellt die erforderliche personelle Besetzung der Rettungswachen mit ihrem Personal sicher.

Das als Fahrer und Beifahrer eingesetzte Personal ist fachlich und gesundheitlich geeignet. Voraussetzung sind ferner die Qualifikation nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst.

Grundsätzliches

Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport.

Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich wegen einer Verletzung, einer Krankheit oder sonstiger Umstände in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
Notrufe werden im Unglücksfall über die Rufnummer 112 abgesetzt. Wichtig ist es, folgende Informationen zu geben, damit die Hilfe schnell und gezielt geleistet werden kann:
- Wo ist etwas geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Welche Art von Erkrankung / Verletzung / Schaden liegt vor?
- Wer meldet?
- Warten auf Rückfragen! (nicht unaufgefordert das Gespräch beenden!)

Für kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind, ist der Krankentransport eingerichtet. Qualifiziertes Personal betreut fachgerecht diese Personen während des Transportes mit einem Krankentransportwagen. Krankentransporte können über die Rufnummer 19222 bei der Leitstelle des Rheinischen-Bergischen Kreises angefordert werden.

Krankentransportfahrten sind nicht mit den so genannten „Krankenfahrten“ für Personen, die während des Transports keiner fachlich-medizinischen Betreuung bedürfen, zu verwechseln.

Abrechnungsverfahren

Für die Benutzung des Rettungsdienstes erhebt die Stadt Bergisch Gladbach Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach.

Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse der Patientin oder des Patienten. Dies kann allerdings nur dann erfolgen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eine direkte Abrechnung mit einer Versicherung ist bei privat versicherten Personen leider nicht möglich.

Krankentransportfahrten sollten vor einer Bestellung mit der zuständigen Krankenkasse abgeklärt werden. Ganz überwiegend sind hierfür vorherige Genehmigungen erforderlich. Ansonsten ist nicht auszuschließen, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Der Rheinisch-Bergische Kreis erhebt Gebühren für das Tätigwerden der Kreisleitstelle. Grundlage ist die Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Stadt Bergisch Gladbach ist ermächtigt, die Leitstellengebühr für den Rheinisch-Bergischen Kreis zu erheben und einzuziehen.