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Flächennutzungsplan-Änderung (FNP) Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd 

Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 03.09.2026

Amtliche Bekanntmachung


Flächennutzungsplan-Änderung (FNP) Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung mit geändertem Geltungsbereich, Fortsetzung des Verfahrens und Veröffentlichung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 02.07.2026 die folgenden Beschlüsse gefasst:


I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Geltungsbereich der

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd –

entsprechend der konkreten Planung anzupassen und die FNP-Änderung auf dieser Grundlage gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut aufzustellen.


II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd –

unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der frühzeitigen Beteiligung fortzusetzen.


III. Der Entwurf der

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd –

ist mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.


Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Süd/2 auf einem Grundstück zwischen der Frankenforster Straße und dem Rather Weg geschaffen werden. Der Neubau soll die in die Jahre gekommene Feuer- und Rettungswache an der Wipperfürther Straße in Bensberg ersetzen.

Das Plangebiet der zukünftigen Feuerwache Süd liegt im Ortsteil Frankenforst, Gemarkung Refrath unmittelbar an der Anschlussstelle der A4 „Bergisch Gladbach-Frankenforst“. Das Plangebiet wird im Norden durch die Frankenforster Straße (L136), im Südosten durch den Rather Weg (L 358) bzw. die Einfädelspur der Autobahn und im Südwesten und Westen durch Waldflächen begrenzt. Der Geltungsbereich wurde nach der frühzeitigen Beteiligung auf den tatsächlichen Eingriffsbereich angepasst.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd – findet in der Zeit

vom 07.09.2026 bis 09.10.2026

statt. Die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen können online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx
eingesehen werden.

Zudem werden die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach parallel zur Veröffentlichung öffentlich ausgelegt.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fachgutachten und Konzepte
• Artenschutzprüfung I + II (insb. zu geschützten Fledermaus- und Vogelarten, der Haselmaus und der Zauneidechse sowie zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-men)
• FFH-Vorprüfung (Verträglichkeit mit dem angrenzenden FFH-Gebiet „Königsforst“)
• Bodenuntersuchung (Baugrund- und Grundwasserverhältnisse)
• Machbarkeitsstudie Verkehr und Verkehrstechnische Untersuchung (insb. Ausfahrtsoptionen, Auswirkungen auf den Verkehr)
• Machbarkeit Grundstücksentwässerung (Entwässerung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser, Starkregen)
• Schalltechnische Vorabschätzung zu den Geräuschimmissionen (Gewerbelärm) so-wie hinsichtlich der Sprachverständlichkeit im Außenbereich der Wache (Verkehrslärm)
• Stellungnahme zu geschützten Biotopen


Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• zur Eingriffsbewältigung
• zur Flächeninanspruchnahme
• zu den Funktionen des vorhandenen Waldes
• zum Artenschutz (insb. zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen)
• zum Grundwasserschutz (insb. zur Lage in der Wasserschutzzone III B des Was-serschutzgebiets „Erker Mühle“)
• zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
• zum Boden und Baugrund
• zum Verkehr


Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
• zu den Ergebnissen der Biotopkartierung


Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen zu den Planabsichten abgegeben werden, die elektronisch an stadtplanung@stadt-gl.de übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch z.B. schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadt-planung, 51439 Bergisch Gladbach oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe unter 02202/14-1346) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich im Kölner Stadtanzeiger, in der Bergischen Landeszeitung und auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx
veröffentlicht.

Stellungnahmen, die im Rahmen der Veröffentlichung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen aus-geschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.



Bergisch Gladbach, den Marcel Kreutz Bürgermeister