Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Brandverhütungsschau

Eine Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob Objekte den Erfordernissen des Brandschutzes entsprechen.
Solche Objekte sind Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.

Zweck der Brandschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen festzustellen sowie Maßnahmen zu veranlassen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Brandverhütungsschauen werden beispielsweise in Sonderbauten (z.B. Hochhäusern, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Industriebetrieben, Hotels und Schulen) durch die Mitarbeitenden der Abteilung Gefahrenvorbeugung durchgeführt.

Die Liste der Brandverhütungsschauobjekten orientiert sich an der Objektliste des Lenkungsausschuss Vorbeugender Brandschutz des Verband der Feuerwehren in NRW (VdF) sowie Fristen nach Gefährdungsgrad der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bund (AGBF Bund).
Die Objektliste für die Stadt Bergisch Gladbach ist in der „37.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Bergisch Gladbach“ als Anlage enthalten.