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Stadtplanung Bebauungspläne


Unterlagen, die dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss vorlagen, finden Sie unter der Ducksachen Nr. 0006/2020.

Der Bereich ist in unserem Geoportal dargestellt.

Bekanntmachung vom 22.02.2020

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße -
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) den Bebauungsplan Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße - im ergänzenden Verfahren als Satzung beschlossen.

Ziel ist es, die Größe von Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten auf die - für nicht großflächige Einzelhandelbetriebe - in der Rechtsprechung definierte maximale Größe von 800 qm Verkaufsfläche zu beschränken und die Festsetzung der Sortimente unter Ableitung aus der Sortimentsliste des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach zu aktualisieren.

Das Plangebiet liegt in Bergisch Gladbach, Ortsteil Gronau und wird begrenzt durch die im Norden gelegene Mülheimer Straße, die im Bebauungsplan Nr. 2442, Teil 1 - Kradepohlswiese - festgesetzte Mischbebauung im Osten, eine geplante Senioreneinrichtung im Süden und Gebäude für Gewerbe bzw. Wohnbebauung der Leibnizstraße im Westen.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Alle DIN-Normen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zu jedermanns Ein-sicht bereitgehalten.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

Hinweise

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück-sichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich ge-genüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Aufstellung einer Satzung eintreten sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während des Satzungsverfahrens kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bergisch Gladbach, den 19.02.2020
Lutz Urbach
Bürgermeister