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Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach
- Warum ein neuer Flächennutzungsplan?

Die Bevölkerungsprognose und die Prognose für Gewerbe gehen von einem Flächenbedarf in den nächsten 20 Jahren aus, der durch die aktuellen Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan nicht gedeckt werden kann. Daher sind neue Flächen für Wohnen und Gewerbe erforderlich.

Bevölkerungsprognose
Bevölkerungsprognose  und -entwicklung Bergisch Gladbach 2035 (Quelle: IT.NRW , SSR 2015, Stadt Bergisch Gladbach)

Die zu Beginn der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erarbeiteten Bevölkerungsprognosen wurden mittlerweile durch die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung übertroffen. Ausgangsbasis 2015 für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans war eine Bevölkerungsentwicklung zwischen Variante 3 und Variante 4.

Prognose des Wohnbaulandbedarfs

Insgesamt werden für Bergisch Gladbach 40,7 ha Reserven aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ermittelt, die vom aktuell errechneten Flächenbedarf abgezogen werden. Zu den zum Zeitpunkt der Wohnbauflächenbedarfsprognose zum Vorentwurf ermittelten 50,5 ha Reserveflächen ergibt sich eine Differenz von 9,8 ha. Um die relevanten Flächenbedarfe für die Neudarstellung nicht zu verfälschen (und diese letztendlich aufgrund bereits erfüllter Bedarfe zu erhöhen), wird im folgenden Ansatz die Differenz von 9,8 ha vom Gesamtbedarf abgezogen. Je nach Variante der Haushaltsprognose und der angenommenen Siedlungsdichte ergeben sich nach Abzug dieser Reserveflächen die folgenden Flächenbedarfe zur Neudarstellung.

Flächenbedarf Wohnen
Wohnbauflächenbedarf Bergisch Gladbach 2035 (Quelle: Post Welters + partner 2018)

Prognose des Gewerbeflächenbedarfs

Flächenbedarf Gewerbe
Gewerbeflächenprognose Bergisch Gladbach 2035 (Quelle: Post Welters + partner 2018)

Auch die Bezirksregierung Köln ermittelt in unregelmäßigen Abständen die Gewerbeflächenbedarfe der Stadt/der Region. Die aktuellen Berechnungen gehen dabei von einem Bedarf von 71 Hektar gewerbliche Baufläche für Bergisch Gladbach im Zeitraum bis 2035 aus.

Berücksichtigung der Reserveflächen

Dem rechnerischen Gesamtbedarf bis zum Jahr 2035 stehen die vorhandenen Reserveflächen gegenüber. Die Reserven sind im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt und werden in den neuen Flächennutzungsplan übernommen. Sie sind daher vom Bedarf abzuziehen.

Reserveflächen Gewerbe
Reserveflächen Gewerbe (Quelle: Post Welters + partner 2018)

Ein neuer Flächennutzungsplan ist außerdem erforderlich, weil der gültige Flächennutzungsplan mehr als 180 mal geändert wurde. Trotz dieser vielen Änderungen sind manche seiner Inhalte überholt: Alte Baugebieten wurde zu Naturschutzflächen, große Straßenplanungen wurden aufgegeben, neue haben sich entwickelt. Auch die rechtlichen Grundlagen der Planung haben sich in weiten Teilen verändert. Umweltbelange haben einen grundlegend anderen Stellenwert bekommen und werden heute in jedem Planungsverfahren intensiv betrachtet. Ein neuer Landesentwicklungsplan bildet die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen, zudem steht die Überarbeitung des Regionalplans an. Auch wurden diverse Fachkonzept in den letzten Jahren von der Stadt erarbeitet, wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030, das Wohnbaulandkonzept, das Freiraumkonzept oder das Mobilitätskonzept. All diese unterschiedlichen Planungsebenen und Fachkonzepte müssen im Flächennutzungsplan abgewogen und aufeinander abgestimmt werden.

Deshalb hat die Stadt Bergisch Gladbach entschieden, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Eingebunden wurde das Planungsbüro Post Welters + partner aus Dortmund, das den Plan gemeinsam mit der Stabsstelle Stadtentwicklung, der Abteilung Stadtplanung, der Umweltabteilung und verschiedenen weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung erarbeitet hat.

Letzte Aktualiserung: 16.05.2019