Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
Das 2015 beschlossene und 2020 erstmals geänderte Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Bergisch Gladbach soll sicherstellen, dass Bergisch Gladbach auch in Zukunft ein attraktiver Einkaufsstandort für die Bürgerinnen und Bürger und ein attraktiver Standort für die Einzelhandelsbetreiber bleibt.
Dafür wurden die Struktur des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet untersucht und Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung des Einzelhandels herausgestellt. Nähere Informationen zu den Inhalten des Konzepts erhalten Sie im Hauptband der 1. Änderung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts, welches im Downloadbereich zu finden ist.
Als ein vom Rat beschlossenes städtebauliches Konzept nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch stellt das Konzept eine Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen) dar.
1. Änderung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts
Nach fünf Jahren wurde das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept in wenigen Punkten angepasst. Die 1. Änderung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts wurde am 15.12.2020 vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen. Geändert wurde das Konzept, um die geplante Einzelhandelsentwicklung in Herkenrath realisieren zu können. Eine inhaltliche Veränderung oder Anpassung der Ziele und Grundsätze des Gesamtkonzepts erfolgt nicht.
Außerdem wurde das Konzept in der 1. Änderung an die aktuellen rechtlichen und landesplanerischen Rahmenbedingungen angepasst.
Den Hauptband sowie den Anlagenband der 1. Änderung des
Übergeordnete Entwicklungsziele
Drei übergeordnete Entwicklungsziele sind für die Entwicklung des Einzelhandels in Bergisch Gladbach relevant:
- Sicherung und Weiterentwicklung der Zentren als zentrale Versorgungsbereiche in ihrer individuellen Ausprägung
In Bergisch Gladbach können mehrere so genannte zentrale Versorgungsbereiche identifiziert werden. Zentrale Versorgungsbereiche sind Bereiche, die aufgrund vorhandener Einzelhandelsgeschäfte - ergänzt durch verschiedene Dienstleistungen (zum Beispiel Ärzte, Reinigung, Post), kulturelle und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion für bestimmte Teile der Stadt übernehmen.
In Bergisch Gladbach gibt es das Hauptzentrum Stadtmitte, die Nebenzentren Bensberg und Refrath sowie die Nahversorgungszentren Schildgen, Paffrath, Hand, Heidkamp und Herkenrath.
- Sicherung und Weiterentwicklung von Nahversorgungsangeboten, vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen (zum Beispiel in den Zentren von Schildgen, Refrath oder Herkenrath) und nachgeordnet an weiteren Standorten in den Wohngebieten
Neben den zentralen Versorgungsbereichen soll die Nahversorgung vom Wohnort aus, also die fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln, sichergestellt und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, alle Bürgerinnen und Bürger angemessen mit Lebensmitteln zu versorgen.
- Bereitstellung von leistungsfähigen Sonderstandorten für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (zum Beispiel Baumarkt-Sortimente) mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Drei Sonderstandorte sollen das Einzelhandelsangebot in der Stadt ergänzen. Vorgesehen sind diese Standorte für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Zu den Sonderstandorten gehören der Sonderstandort "Bergische Automeile" an der Mülheimer Straße, der Sonderstandort "Baumarkt-Dreieck" im Gewerbegebiet West und der Sonderstandort Frankenforster Straße.
Bergisch Gladbacher Sortimentsliste
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept ist die so genannte „Bergisch Gladbacher Sortimentsliste“. In der Sortimentsliste ist festgelegt, welche Sortimente zentrenrelevant (zum Beispiel Kleidung, Spielwaren), zentren- und nahversorgungsrelevant (zum Beispiel Lebensmittel, Drogeriewaren) beziehungsweise nicht zentrenrelevant (zum Beispiel Möbel, Baumarkt-Sortiment) sind.
Diese Liste bildet eine wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, wenn es um die Genehmigung oder die Verhinderung von Einzelhandelsvorhaben geht.
Beteiligungsschritte
In die Erarbeitung des Konzeptes von 2015 wurden sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Interessenvertreter des örtlichen Einzelhandels, der Industrie- und Handelskammer, die Nachbarkommunen, die Bezirksregierung Köln sowie der politische Arbeitskreis Stadtentwicklung einbezogen.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde das Konzept im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss mitberaten und im Rat am 03.11.2015 einstimmig beschlossen. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche wurden anschließend von der Bezirksregierung Köln bestätigt.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurden im Zuge des 1. Änderungsverfahrens des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die 1. Änderung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts wurde am 15.12.2020 vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen und von der Bezirksregierung Köln am 01.02.2021 genehmigt.
Letzte Aktualisierung: 20.06.2022