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Das Aufstellungsverfahren Planungsanlass Anträge oder Anregungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans können von Bürgerinnen bzw. Bürgern oder Investorinnen bzw. Investoren, aus den politischen Fraktionen oder aus der Verwaltung kommen. Der Planungsausschuss entscheidet letztlich darüber
Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen XXII Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen Beschluss des Rates der Stadt Bergisch Gladbach vom 14.05.1998, geändert durch Ratsbeschluss vom 12.12.2002, vom 15.10.2013 und vom 10.07.2018. 1. Begriffsbestimmung, A
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Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Datum 05.03.2015 Ausschussbetreuender Fachbereich Umwelt und Technik Schriftführung Michael Schirmer Telefon-Nr. 02202-141356 Niederschrift Flächennutzungsplanausschuss Sitzung am Mittwoch, 15.01.2015 Sitzungsort Ratssaal des Rathauses Bens
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Baugesetzbuch BauGB Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141 1998, 137 ; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. 6.2004 I 1359 -Auszug- Vierter T
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Auf der Tagesordnung standen zum einen der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße e.V., zum anderen der Beschluss einer Satzung über die Festlegung des ISG-Gebietes und der Höhe der Abgabe, die von den Eigentümern der in diesem Bereich liegenden Immobilien zu erhebe
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verän
Attraktivitätssteigerung des Einkaufsbereiches Bergisch Gladbach-Stadtmitte, die Stärkung des Dienstleistungsstandortes und die Erhöhung der Kaufkraftbindung waren die Ziele des 2006 gegründeten Vereins „Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V.". Nun soll aus dem Verein eine gesetzliche
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