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Zweite ISG in NRW kommt aus Bergisch Gladbach

Zweite ISG in NRW kommt aus Bergisch GladbachBild vergrößernLOGO ISG

Am 3. Mai hat der Rat den Beschluss über die Gebietsfestlegung und über die Erhebung von Abgaben gefasst. Damit ist in NRW die zweite gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) gegründet. Sie stellt eine große Chance der qualitativen Aufwertung für die Stadtmitte dar.

Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verändert: Es handelt sich nach wie vor um einen eingetragenen Verein, ehrenamtliche Vorstände sind Peter Müller (Vorsitzender), Dr. Alexander von Petersenn und Herbert Krämer (Stellvertreter). Außerdem zählen Elisabeth Cramer, Peter Hübsch, Daniel Koch, Dietmar Werheid und Erich Werheit als Beisitzer zum Vorstand.

Was unterscheidet die gesetzliche ISG Hauptstraße von dem bisherigen freiwilligen Zusammenschluss, der seit 2006 existiert?

Im Jahre 2008 hat die Landesregierung mit dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) die Möglichkeit eröffnet, Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher Basis zu gründen. Ziel des Gesetzes ist es, private Initiativen für attraktivere und leistungsstärkere Innenstädte zu mobilisieren und gleichzeitig das Problem des „Trittbrettfahrens" (Passives Profitieren) zu lösen.

Auf Antrag von Immobilieneigentümern eines bestimmten Bereiches kann die Stadt eine Satzung erlassen, auf deren Basis dann zur Finanzierung der Maßnahmen eine Abgabe erhoben wird. Abgabepflichtig sind alle Grundeigentümer oder Erbbauberechtigten im definierten Satzungsgebiet. Die Satzung kann beschlossen werden, wenn weniger als ein Viertel der Betroffenen widersprechen. Der Antrag der ISG Stadtmitte wurde im Herbst 2011 gestellt; die Widerspruchsquote lag weit unter der zulässigen Höchstgrenze.

Die Grenzen der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bergisch Gladbach sind in der Satzung festgeschrieben; es handelt sich um dem vollständigen Bereich der Fußgängerzone vom Kopfgrundstück am S-Bahnhof bis zur Gohrsmühle, vom Driescher Kreuz bis zur Buchmühlenstraße (letztere gehört selbst nicht dazu). Mit einbezogen sind Konrad-Adenauer-Platz, Grüne Ladenstraße, Stationsstraße, Poststraße und Trotzenburgweg.

Für die Abgabe ist ein fester Verteilungsmaßstab zu wählen. Die Höhe der Abgabe beträgt im Fall Stadtmitte 0,2 % des Grundstücks-Einheitswertes pro Jahr. Auf diese Weise sollen für die Umsetzung des Finanzierungs- und Maßnahmenplans, der ebenfalls Bestandteil der Satzung ist und auf fünf Jahre ausgerichtet wurde, insgesamt 352.000 Euro erhoben werden. Durch das ISG-Gesetz NRW ist sichergestellt, dass das ausgewiesene Budget die Maximalkosten darstellt.

Welche Inhalte schreibt das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für die nächsten fünf Jahre fest?

Zur Umgestaltung der Fußgängerzone trägt die ISG Hauptstraße durch die Unterstützung der baulichen Maßnahmen und des Baustellenmarketing bei. Hierüber wurde bereits ein Vertrag mit der Stadt geschlossen, der einen Kostenbeitrag von 109.000 Euro vorsieht, plus Beteiligung an den Planungskosten und am Baustellenmarketing. Insgesamt geht es um mehr als 200.000 Euro. Als weitere Aufgabe übernimmt die ISG die Organisation/Steuerung des Kommunikationsprozesses mit den Immobilieneigentümern der Stadtmitte. Konkret bedeutet dies die Beteiligung an möglichst praxisnahen und wertbeständigen Gestaltungslösungen bzw. Nutzungskonzepten. Unterstützt wird der ehrenamtliche Vorstand der ISG durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln.

Baustellenmarketing bedeutet konkret u.a. die Herstellung einer zusätzlichen Regionale-Projektzeitung an alle Haushalte und ggf. die Ausrichtung oder Beteiligung an einer Eröffnungsveranstaltung. In der Diskussion ist auch eine Veranstaltung in der Art einer „langen Tafel" in der Stadtmitte.
Ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung der Fußgängerzone wird auch die Anschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung sein. Die bisher verwendete wurde von der Interessengemeinschaft der Einzelhändler (IG Stadtmitte) im Jahre 1982 angeschafft. Hier muss dringend Ersatz her. Die ISG will in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 50.000 Euro beisteuern. Die Umsetzung soll in enger Abstimmung mit der IG erfolgen und sich in das städtische Lichtkonzept für die gesamte Stadtmitte einfügen.

Weiterhin plant die ISG Hauptstraße die zunächst teilweise Umsetzung eines Marketingkonzeptes, das bereits im Jahre 2009 beauftragt und finanziert wurde. Konkret bedeutet dies die Beauftragung von Plakatkampagnen, die insbesondere in den angrenzenden Kommunen und Kölner Stadtteilen für einen Besuch der Bergisch Gladbacher Stadtmitte werben sollen. Per Großfläche oder City-Lights soll nicht nur auf den Einzelhandelsstandort im allgemeinen, sondern auch auf besondere Events wie Wochenmarkt, Stadtfest oder Kulturveranstaltungen werbewirksam hingewiesen werden. Innerhalb der Laufzeit sind dafür 122.000 Euro eingeplant.

Was hat die freiwillige ISG Hauptstraße e.V. bisher geleistet?

Seit 2003 wird die Gründung von ISGen durch das Land NRW gefördert. Der im November 2006 in Bergisch Gladbach gegründete Verein „Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V." gehört zum Maßnahmenkomplex der 2004 ins Leben gerufenen „Projektgruppe Stadtmitte". Die City befand sich damals in einem tiefgreifenden Wandel, es war dringend notwendig, neue Akzente zu setzen, um die Versorgungsfunktion des Umlandes aufrecht zu erhalten bzw. wiederzuerlangen.

Die Gründung und die Weiterentwicklung der freiwilligen Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V. wurde durch die städtische Wirtschaftsförderung betreut. Eine Anschubfinanzierung wurde beim Land beantragt und auch genehmigt. Die freiwillige ISG Hauptstraße e.V. hat in Bergisch Gladbach eine Reihe von Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt oder begonnen. So wurden Stellungnahmen abgegeben zu innenstadtrelevanten Themen (z.B. Verkehrsführung, Parken, Gestaltung), sich an der Vorbereitung des Beleuchtungskonzepts beteiligt, das bereits erwähnte Marketingkonzept vorbereitet und finanziert sowie qualifizierte Mitarbeit beim Regionale-Prozess geleistet. Außerdem sorgte die ISG für die Verbesserung der Parkraum-Beschilderung und die Produktion eines Flyers, für Kinderbetreuung und zusätzliche Straßenreinigung in der Vorweihnachtszeit oder für die Beschäftigung eines Straßenhausmeisters in der Fußgängerzone, der überwiegend sonntags im Einsatz war.
Die nunmehr gestärkte gesetzliche ISG kann jetzt dauerhaft auf eine solide Grundlage zurückgreifen, um mit vereinten Kräften weitere sinnvolle Maßnahmen zur Aufwertung der Bergisch Gladbacher Stadtmitte zu entwickeln und umzusetzen.