Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Satzungsverfahren zur Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standort für die „ISG Hauptstraße e.V.“ eingeleitet.
Attraktivitätssteigerung des Einkaufsbereiches Bergisch Gladbach-Stadtmitte, die Stärkung des Dienstleistungsstandortes und die Erhöhung der Kaufkraftbindung waren die Ziele des 2006 gegründeten Vereins „Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V.". Nun soll aus dem Verein eine gesetzliche Gemeinschaft werden.
Inzwischen können in Nordrhein-Westfalen seit Erlass des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) nämlich Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher Basis gegründet werden. Ziel des Gesetzes ist es, private Initiativen für attraktivere und leistungsstärkere Innenstädte zu mobilisieren als auch das Problem des „Trittbrettfahrens" zu lösen. Hiervon können Geschäftsleute und Grundstückseigentümer profitieren, die privates und finanzielles Engagement zur Aufwertung des öffentlichen Raums u.a. in Geschäftsvierteln verbindlich regeln wollen. Auf Basis einer Satzung kann die Gemeinde zur Finanzierung der Maßnahmen eine Abgabe erheben. Abgabepflichtig sind alle Grundeigentümer oder Erbbauberechtigten. Für die Abgabe ist ein fester Verteilungsmaßstab zu wählen.
Mit dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens sind die Grundstückseigentümer über die Absicht, durch Satzung ein Gebiet für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft festzulegen und die geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung zu unterrichten. Die unterrichteten Personen können der beabsichtigten Satzung widersprechen. Sofern weniger als 25% der unterrichteten Personen von weniger als 25 % der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen widersprechen, darf die Satzung erlassen werden. Nach der Aufstellung einer Satzung wäre dann die Voraussetzung für die Erhebung der Abgabe und die Durchführung der Maßnahmen gegeben.
Die erste Maßnahme der ISG wird die Unterstützung der Fußgängerzonenneugestaltung im Rahmen der Regionale 2010 sein.