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Laurentiusstraße Der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen AMV hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 29. August, eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Das Thema rund um die Neugestaltung der Laurentiusstraße hat in den vergangenen Jahren im Ausschuss für viel Diskus
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Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften des Bürgermeisters Marcel Kreutz im Jahr 2025 Anzeigen von Nebentätigkeiten nach einschlägigen Rechtsvorschriften Gremienmitgliedschaften mit Aufwandsentschädigungen Gremium Höhe der Aufwandsentschädigung
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Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften des Bürgermeisters Frank Stein im Jahr 2025 Anzeigen von Nebentätigkeiten nach einschlägigen Rechtsvorschriften Dienstlich veranlasste Gremienmitgliedschaften mit Aufwandsentschädigung Gremium Höhe der Aufwandsentschädigung
Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 08.05.2025 Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5584 – Bockenberg 3 – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 auf der Rechts-grundlage des §
Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache
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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Der Bürgermeister A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 171 5583 - Bockenberg 2 - Bekanntmachung der Genehmigung Die Bezirksregierung Köln höhere Verwaltungsbehörde hat die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 23.06.2015 beschlossene Änderung Nr. 171
Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 2331 - Dorfplatz Heidkamp - Teilaufhebung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 auf der Rechtsgrundlage des § 10 Baugesetzbuch BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8
1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach ab Haushaltsjahr 2011 Stadt Bergisch Gladbach ab Haushaltsjahr 2011 Stadt Bergisch Gladbach ab Haus
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Gladbach greift als geeignetes Medium im Sinne der Vorschrift auf die städtischen Internet-Seiten zurück und veröffentlicht ...
Bei HVO 100 handelt es sich um einen Kraftstoff, basierend auf biogenen Rest- und Abfallstoffen. Er erfüllt die gesetzlichen Vorschriften zum nachhaltigen Betrieb eines Fuhrparks im Sinne des „Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetzes“ und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Durch den Einsatz
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Wie? Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Handwerksunternehmen, Behörden, Bauherrschaften werden gebeten,auf der ministeriumsseitige Homepage www.mhkbd.nrw/buerokratie-am-bau-ciao ihre Vorschläge zu erbringen, welche Vorschriften aus ihrer Sicht geprüft werden sollen um das
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