Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 6541 -Ortseingang Lustheide- Bekanntmachung vom 24.07.2025 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide Der
Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern
Kommunale Friedhöfe
Kanalanschluss Wie kann ich mein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen? Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Haus Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten, ist zunächst gemäß der zurzeit geltenden Entwässerungssatzung eine sogenannte Zustimmun
Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache
Die Firma Zanders: Eine Gladbacher Geschichte Die Papierfabrik Zanders war für die Stadt Bergisch Gladbach und ihre Entwicklung über fast zwei Jahrhunderte eine prägende Konstante. Fortgeschrieben wird diese Bedeutung seit der endgültigen Betriebsaufgabe im Mai 2021 im Konversionsprojekt
Rund 30 Maßnahmen für das InHK Bensberg Um Bensberg und Bockenberg attraktiver zu machen und um ihre Alleinstellungsmerkmale zu betonen werden insgesamt rund 30 Maßnahmen in Projektsteckbriefen mit ihren Kostenansätzen vorgestellt. Die Maßnahmen sind in einem räumlichen Entwicklungskonzep
Die Stadt kann nicht dafür Sorge tragen Sie vor jedem Starkregen zu schützen. Daher liegt es auch in Ihrer Verantwortung Maßnahmen am Gebäude bzw. Grundstück umzusetzen. Diese Vorsorgepflicht jedes Einzelnen ist sogar im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Absatz 2 verankert. Einen 100%igen Schutz v
Förderverein der Stadtbücherei Bergisch Gladbach und Autorengruppe Wort & Kunst e.V. Präsentation der Anthologie Das schielende Glück am 1. Juni im Rathaus Bensberg Aktuelles Präsentation der Anthologie „Schielendes Glück“, hrsg. von Evert Everts und Gisela Becker-Bere
Alle Bekanntmachungen aus dem Jahr 2025 Die folgenden Texte sind im Amtsblatt rechtsverbindlich veröffentlicht worden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass manche PDF-Reader die Dateien nicht korrekt anzeigen können. Das kostenfreie Programm Acrobat-Reader von Adobe verarbeitet die Datei
1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach ab Haushaltsjahr 2011 Stadt Bergisch Gladbach ab Haushaltsjahr 2011 Stadt Bergisch Gladbach ab Haus
I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach von Gebühren für den Rettungsdienst
VIII. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach VIII. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach VIII. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach VIII. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesb
Der Bürgermeister Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW S.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 liegt zur Einsichtnahme im Bürogebäude Hauptstr. 192, Zimmer 209, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00
IX. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach Friedhofssatzung Aufgrund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NW S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.201
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtrag
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
Der BürDer BürDer BürDer Bürgegegegermeisrmeisrmeisrmeisteteteterrrr XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung XI. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von zur Satzung über die Entsorgun
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
Damit wird sichergestellt, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Grabrechten ihrer Pflicht nachkommen, die Grabgedenkzeichen auf der Grabstätte stets standsicher zu halten. Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Pflicht, die Grabsteine auf ihren Friedhöfen einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu pr
Der kurze Regenschauer fegte pünktlich kurz vor 15:00 Staub und Pollen aus der Luft, ehe sich etwa 70 Gäste bei Sonnenschein am Platz an der Eiche versammelten. Sie waren der Einladung des Freundeskreises Gronauerwald gefolgt, der zur Eröffnung des neuen „Rundwegs Gronauerwald“ geladen hatte. Noch a
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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