Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Seite von 13 Seiten

48 Std. Sperrmüllservice

Wunschtermin 48-Stunden Sperrmüll-Service Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach bietet Ihnen einen 48-Stunden Sperrmüll-Service an. Dieses Angebot beinhaltet, dass bis zu 3 m³ normaler Sperrmüll bei Ihnen vor der Haustür innerhalb kürzester Zeit abgeholt werden. Sie k

Sperrmüllanmeldung

Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach Sperrmüllanmeldung Sie können unseren Anmeldevordruck herunterladen, ausfüllen und per Post oder E-Mail absenden. Per E-Mail richten Sie Ihren Abfuhrwunsch an folgende Mailadresse: sperrmuell@awb-gl.de Geben Sie bitte Ihre Anschrift und Telefon

Sperrmüllabfuhr

Telefonzeiten - Sperrmülltelefon 02202 14 3333 Mo - Fr Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr Sperrmüllentsorgung Der schnellste Weg, kurzfristig und ohne wochenlange Zwischenlagerung im Haushalt Sperrmüll zu entsorg

Sperrmüll

Wir leiten Sie weiter zur Übersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach

11.09.2015: Linksabbiegerspur an der Einmündung Odenthaler Straße Hauptstraße wird gesperrt

Informationen zum Stand der Bauarbeiten und der Verkehrssituation 11.09.2015: Linksabbiegerspur an der Einmündung Odenthaler Straße Hauptstraße wird gesperrt Ab Montag, dem 14. September 2015 wird die Baustelle an der Einmündung Odenthaler Straße Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer

Verwarnungs-/Bußgeld im ruhenden Straßenverkehr

Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten im ruhenden Verkehr einschließlich Ahndung und Beseitigung von Verstößen

Abfallsammlung

Abfall beseitigen

Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung von Daten

Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung von Daten aus dem Einwohnermelderegister

Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach - Kontaktinformationen

Wir leiten Sie weiter zur Übersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach

Gewerbe

Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe

Seite von 13 Seiten