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Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Gewerbliche Sondernutzung

Sie möchten einen Informationsstand oder eine Warenauslage aufstellen? Sie möchten eine Außengastronomie auf öffentlicher Verkehrsfläche einrichten? Sie möchten Flyer auf öffentlicher Fläche verteilen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Sonderleerung

Sonderleerung Den Auftrag zu Sonderleerungen können Sie uns nur schriftlich erteilen. Bitte beauftragen Sie die Sonderleerung oder Zusatzanfahrt unter Angabe Ihrer Anschrift Rechnungsempfänger , Behälterart, -größe und Standort. Sie können dies formlos per E - Mail oder Fax 02202 14-3330

Sondernutzung von Verkehrsflächen - Werbung, Bordsteinabsenkung und Tiefbau

Sondernutzung von Verkehrsflächen: Werbung und Tiefbau Das Plakatieren oder Errichten von Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung, die zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Gleiches gilt für das Absenken von Bordsteinen

Bauliche Sondernutzung

Sondernutzung Container, Gerüste, Baustelleneinrichtungsfläche Materiallager, Standrohr, Kabelbrücke o.ä auf öffentlichen Verkehrsflächen Antragsstellung Onlineantrag zur Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen Container, Gerüste, Baustelleneinrichtungsfläche Materiallager, Stand

Abfallsammlung

Abfall beseitigen

Ausschank alkoholischer Getränke

Ausschank alkoholischer Getränke (Bewirtung aus besonderem Anlass ohne Gaststättenerlaubnis)

Rechnungsprüfungsamt / Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist als die formale örtliche Rechnungsprüfung die interne Prüfinstanz der Stadtverwaltung und unterstützt den Rat bei dessen Kontrolle gegenüber der Stadtverwaltung, insbesondere im Bereich der Finanz- und Haushaltskontrolle.

Stadtordnungsdienst

Der Stadtordnungsdienst ist insbesondere zuständig bei Störungen, wie zum Beispiel Ruhestörungen und Verschmutzungen der Umwelt, übernimmt aber auch weitere Aufgaben wie beispielsweise die Marktaufsicht und den Ermittlungsdienst.

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