Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen Werden bei Veranstaltungen öffentliche Flächen so in Anspruch genommen, dass sie nicht mehr dem normalen Verkehrs- oder Fortbewegungszweck dienen oder ist eine Teil- Sperrung von öffentlichen Flächen erforderlich, so ist eine Erlaubnis nach
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum Antragsstellung Onlineantrag für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO Der Antrag ist durch das ausführende Unternehmen mit ausreichend Vorlauf inklusive aller erforderlichen Dokumenten wie Verkehrszeichenpläne, Lageplän
Satzungen Die Bereiche Abfallentsorgung und Stadtreinigung sind sogenannte Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden, die in diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Pflichten der Einwohner im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchSatzungen regeln. In Bergisch Gladbach
Urkunden Beglaubigte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden Das Standesamt Bergisch Gladbach kann Ihnen nur beglaubigte Urkunden Abschriften ausstellen für Personen: - die hier geboren sind, - geheiratet haben - oder hier verstorben sind. Neugeborene Bitte beachten Sie, dass
Schadstoffannahme Schadstoffe können jederzeit zu den Öffnungszeiten beim Wertstoffhof Kippemühle abgegeben werden. Die aktuellen Termine der mobilen Schadstoffsammlung : Gerade Monate, z.B. Februar, April etc.: 1. Donnerstag 9:30 bis 10:30 Uhr Schildgen, Parkplatz am Bürgerzent
Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,
Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe
Fachdienst Vormundschaften Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und denken darüber nach, ein ehrenamtlicher Vormund zu werden? Sie sind Pflegeeltern und denken darüber nach, die Vormundschaft für Ihr Pflegekind zu übernehmen oder haben die Vormundschaft für Ihr Pflegekind
Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB der Stadt Bergisch Gladbach Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 28.01.2016 folgenden abschließenden Vermerk erlas
Berufsschulverband Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Odenthal und Kürten Berufsschulverband Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Odenthal und Kürten Berufsschulverband Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Odenthal und Kürten Berufsschulverband Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Odenthal und Kü
BEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss 2014 der Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR Jahresabschluss 2014 der Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR Jahresabschluss 2014 der Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR Jahresabschluss 2
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bergisch
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Bergisch Gladbach der Stadt B
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr Amtliche Bekanntmachung über die Absch
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Bei HVO 100 handelt es sich um einen Kraftstoff, basierend auf biogenen Rest- und Abfallstoffen. Er erfüllt die gesetzlichen Vorschriften zum nachhaltigen Betrieb eines Fuhrparks im Sinne des „Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetzes“ und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Durch den Einsatz
Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden o
Feuerwehrchef Jörg Köhler und der für Recht, Sicherheit und Ordnung zuständige Dezernent Frank Stein präsentierten ab 20 Uhr im Feuerwehrhaus an der Steinbreche detailliert wichtige Aspekte für den Bau einer Feuerwache. Umfangreiche Untersuchungen haben zu dem Entschluss geführt, dem Haupt- und Fina
Sichtbar wird dies aktuell an den über 2.000 Großflächenplakaten - in Bergisch Gladbach alleine 28 -, die in diesen Tagen im ganzen Land NRW auf die Kampagne hinweisen und für ehrenamtliches Engagement in den Feuerwehren werben. Auch die Feuerwehr Bergisch Gladbach möchte die Mitgliederwerbekampagne
Wird die gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) für die Fußgängerzone von Bergisch Gladbachs Innenstadt fortgeführt? Geht es nach dem Vorstandsmitglied Peter Müller und Wirtschaftsförderer Martin Westermann (SEB), dann ja. Seit 2008 gibt es die Möglichkeit, ISGen auf gesetzlicher Bas
Der stv. Bürgermeister Josef Willnecker, der Leiter der Feuerwehr Jörg Huppatz und der stv. Kreisbrandmeister Roger Machill konnten in diesem Jahr folgende Angehörige ehren: - Willi Wüstenberg (LZ Stadtmitte) für 60 Jahre Mitgliedschaft- Peter-Josef Meuten (LG Schildgen) für 50 Jahre Mitgliedschaft-
Herr Müller als Vorsitzender der ISG Hauptstraße e.V. und sein Stell-vertreter Herr Dr. von Petersenn, der gleichzeitig Vorsitzender der Interessen-gemeinschaft der Händler in der Stadtmitte ist, bekamen einen Pflasterstein der alten Fußgängerzone, als Symbol für die geleistete Arbeit, überreicht. G
Den meisten Fahrgästen sind die Mobilitätsgarantie und die daraus resultierenden Ansprüche noch nicht bekannt; die SVB gibt deshalb hier einen Überblick über die wesentlichen Inhalte dieser Gewährleistung. Wer informiert ist, kann im Verspätungsfall schnell reagieren und damit ohne größere Verzögeru
Attraktivitätssteigerung des Einkaufsbereiches Bergisch Gladbach-Stadtmitte, die Stärkung des Dienstleistungsstandortes und die Erhöhung der Kaufkraftbindung waren die Ziele des 2006 gegründeten Vereins „Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V.". Nun soll aus dem Verein eine gesetzliche
Die Brandopfer waren bei je zwei Bränden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen zu beklagen. Allein fünf Menschen verloren im nordrhein-westfälischen Unna bei einem Wohnhausbrand ihr Leben. Bei diesen und weiteren Feuern wurden laut DFV außerdem mindestens 25 Mensche
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